Nichtanwendungserlass zu BFH vom 12. Mai 2011, VI R 42/10

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von: Tibet Neuseleingestellt am: 30/12/2011

Inhalte: Kommentare (0)

Stichworte: außergewöhnliche-Belastungen Nichtanwendungserlass

Der Bundesfinanzhof sieht in Kosten eines Zivilprozesses außergewöhnliche Belastungen. Der Bundesminister der Finanzen sieht in dieser Rechtsprechung eine Bedrohung des Bundeshaushalts und hat deshalb einen Nichtanwendungserlass erlassen.

Das Urteil findet sich hier: BFH VI R 42/10

Ich würde in allen Fällen Einspruch einlegen und dann klagen. In diesem Zusammenhang sind auch die Kosten des Einspruchsverfahrens aus Amtshaftung zu ersetzen. Dafür ist allerdings das Landgericht zuständig.

Dazu mehr hier: Die Staatshaftung für Fehler von Finanzbeamten.

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