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KAPMUG
von: Juraswisseingestellt am: 23/08/2009, letzte Änderung: 26/08/2009 20:00
Anzahl der Beiträge: 2
Wer hat Erfahrungen mit der Rechtsprechung bezüglich dem neuen KAPMUG vor Berliner Gerichten? Ist das ein effektiver Klageweg, vor allem bei Haftung aus dem Emissionsprospekt? Wer ist in Deutschland spezialisiert auf KAPMUG-Fälle im Raume Berlin? Es geht hier um einen Fall mit ca. € 30 Mio. und Verletzung zahlreicher Bestimmungen bezw. Prospekt und IDW S4 Gutachten. Wie sind die Kosten für ein solches Verfahren bei z.B. einem Klagewert von € 100'000 (10 Anleger à € 10'000)?

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Die Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Apel Neusel hat möglicherweise
von: Kerstin Konderteingestellt am: 25/08/2009 17:14
Die Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Apel Neusel hat möglicherweise deutschlandweit die umfangsreichsten Erfahrungen mit dem KapMuG, da sie für die Anleger zahlreicher Fonds der Bankgesellschaft die KapMuG-Verfahren beim Kammergericht Berlin geführt hat. Ich empfehle Ihnen, sich direkt an die Kanzlei, Herrn RA Dr. Wolfgang Schirp oder Herrn RA Dr. Tibet Neusel (beide beraten auch laufend den AAA und gehören zum Vorstand bzw. den Gründungsgesellschaftern) zu wenden (Tel. 030/32 76 17 0 bzw. schirp@ssma.de und neusel@ssma.de).
Unsere Kanzlei hat vor dem Kammergericht Berlin bereits diverse KapMuG
von: mitarbeiter@aktionsbund.deeingestellt am: 26/08/2009 20:00
Unsere Kanzlei hat vor dem Kammergericht Berlin bereits diverse KapMuG Verfahren eingeleitet und das Musterverfahren zum LBB Fonds 13 in der 1. Instanz erfolgreich geführt. Auf Ihre Fragen möchte ich daher gerne antworten. Zunächst ist zu beachten, dass es sich bei einem Verfahren nach dem KapMuG nicht um einen alternativen Klageweg handelt, sondern das KapMuG Verfahren Teil der 1. Instanz verschiedener Klageverfahren vor dem Landgericht ist. Ausgangspunkt für die Durchführung eines KapMuG Verfahren ist nicht ein „großer Fall“, sondern mindestens 10 gleich gelagerte Parallelfälle, deren Interessen gebündelt werden. Grundsätzlich ist ein KapMuG Verfahren sinnvoll, um die Prospektfehlerhaftigkeit feststellen zu lassen, insbesondere wenn es auf ein kostspieliges Sachverständigengutachten ankommt und in Fällen der ad hoc Mitteilung bei denen es auf Zeugensaussagen ankommt, da in diesen Fällen kostensparend das Gutachten bzw. die Zeugenaussage nur im geführten Musterverfahren und nicht in jedem Ausgangsverfahren erfolgen muss. Als Teil der 1. Instanz fallen für das Musterverfahren – neben den Gebühren für die 1. Instanz – keine zusätzlichen Kosten wie Gerichtsgebühren oder Rechtsanwaltskosten an. Es werden lediglich die entstandenen Auslagen, z.B. für Sachverständigenkosten auf die Ausgangsverfahren umgelegt. Letztlich ist jedoch kritisch in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Durchführung eines KapMuG Verfahren sinnvoll ist. Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei für weitere Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwältin Antje Radtke Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Apel Neusel www.ssma.de