Enteignet und entmündigt

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von: Tibet Neuseleingestellt am: 12/07/2010

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Stichworte: Aktiengesellschaft II-ZR-94/08 Rederecht

Viel zu sagen hatte man noch nie als Aktionär. Großmächtige Vorstände und Aufsichtsräte spielen sich bei Deutschen Hauptversammlungen die Bälle zu, die kleinen Aktionäre dürfen Fragen stellen. Aber auch dieses Recht kann man ihnen nehmen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass man Redebeiträge auf 10 Minuten begrenzen darf, die ganze Hauptversammlung auf 6 Stunden und bis 23:30 Uhr. Wenn man von diesen 6 Stunden die Formalitäten abzieht, den Bericht des Vorstandes, die ganzen Stimmauszählungen, dann bleibt nicht mehr so viel Zeit. Dann schiebt man noch ein paar Claqueure auf die ersten Plätze der Rednerliste und damit ist die Kritik mundtot.

Der Bundesgerichtshof schreibt in seiner Entscheidung:

„Konkret wird das Auskunfts- und Rederecht häufig von einigen wenigen, immer wieder auftretenden Aktionären missbraucht, um mit einer Vielzahl von Fragen die Verwaltung zu Informationsfehlern zu verleiten und die Hauptversammlung in die Länge zu ziehen, was nicht nur zu einer Beeinträchtigung der im Interesse aller Aktionäre wichtigen Diskussionskultur in der Hauptversammlung und dazu führt, dass sachlich interessierte Aktionäre mit Stimmgewicht ihr fernbleiben, sondern auch die von dieser Gruppe beabsichtigte Folge nach sich zieht, dass die Verwaltung anfechtungsrelevante Fehler macht und die Gesellschaft später, um größeren Schaden abzuwenden, zu Zugeständnissen an die klagenden Minderheitsaktionäre bereit ist, auf die diese keinen Anspruch haben.“

Das ist interessant, weil weder der BGH noch die Vorinstanzen Beweis darüber erhoben hatten, ob das Rederecht auf Hauptversammlungen tatsächlich in relevantem Umfang missbraucht wird und von wem. Das ist ein klassisches Beispiel dafür, wie das Vorverständnis der Richter eine Entscheidung determiniert. Man könnte auch anders an die Sache herangehen: Wenn einmal im Jahr die Eigentümer eines Unternehmens zusammen kommen, um das vergangene Geschäftsjahr abzuschließen und Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln, dann könnte man von den angestellten Vorständen fordern, dass sie ihre Chefs mit Respekt behandeln. Dazu gehört es, dass man sich ihre Fragen anhört und angemessen beantwortet. Da kann man auch mal abends länger bleiben und muss nicht um halb Zwölf die Türe zusperren. Weder die Funktionsfähigkeit der HV noch die des Unternehmens sind dadurch in irgendeiner Form beeinträchtigt.

Und wenn man wirklich mal einen Sachverständigen ansetzen würde, der die ca 1300 börsennotierten Unternehmen in Deutschland unter die Lupe nimmt, wird der wahrscheinlich folgendes feststellen:

Die allermeisten Hauptversammlungen laufen störungsfrei und normal.
Wenn die HV gestört wird, dann in den meisten Fällen durch die inkompetente und arrogante Versammlungsleitung.
In manchen –krisengeschüttelten- Unternehmen, muss sich der Vorstand –nicht selten berechtigte- Kritik anhören.
In ganz wenigen Fällen sind berufsmäßige Anfechtungskläger am Werk, die Beschlüsse anzufechten, um sich dann ihr Anfechtungsrecht abkaufen zu lassen.

Muss man hunderttausende entmündigen, um eine handvoll von „Berufsklägern“ (deren Bewertung zudem strittig ist – nicht wenige halten sie für Wohltäter der Menschheit) unschädlich zu machen? Die Aktiengesellschaft war mal eine Urform der Demokratie, lange bevor es Demokratie gab in diesem Land. Schade.

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