Können Banken irren?

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von: Tibet Neuseleingestellt am: 30/06/2010

Inhalte: Kommentare (0), Dokumente (0)

Stichworte: Kick-Backs Provisionen XI-ZR-116/09

In einem der vielen Schadenersatzprozesse gegen Banken, die ihre Kick-Backs nicht offen gelegt haben, erging jetzt ein Anerkenntnisurteil. Klicken Sie hier: BGH vom 9.2.2010 - XI ZR 116/09 .

Zu entscheiden war die Frage, ob sich eine Bank mit einem Rechtsirrtum entschuldigen kann. Musste sie wissen, dass sie ihre Provisionen offen legen muss. Oder durfte sie glauben, dass das den Kunden nichts angeht? Ich sehe die Bankvorstände und die Rechtsabteilungen in großen Konferenzräumen sitzen und grübeln: Sollen wir wirklich vortragen, dass wir uns geirrt hätten? Sollen wir wirklich Fehler einräumen?

Anscheinend hat man sich dann doch dagegen entschieden, sonst wäre kein Anerkenntnisurteil ergangen. Die Frage nach dem entschuldigenden Rechtsirrtum sollte jedenfalls damit vom Tisch sein.

Zur Presseerklärung des BGH geht es hier: Klick! (Es handelt sich um eine Sammelmitteilung, bitte runter scrollen.)

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