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zurückIBV Deutschland 2 und 3 - Bericht zu den Gesellschafterversammlungen

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von: Thomas Lipperteingestellt am: 01/03/2010
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Am 25. Februar 2010 haben erneut außerordentliche Versammlungen der beiden letzten IBV-Fonds mit großem Garantie-Paket stattgefunden, bei denen ausschließlich die Abschaffung des Minderheitenschutzes auf der Tagesordnung stand. Die Versammlungen waren erwartungsgemäß weniger stark besucht als in der Vergangenheit; die FinTech 21 und die IBV halten inzwischen in beiden Fonds mehr als 50% der Gesellschaftsanteile. Dennoch fand in beiden Versammlungen noch eine lebhafte Diskussion statt.
Während zur Frage der Einstimmigkeit weitgehend Übereinstimmung herrscht, dass diese den Fonds grundsätzlich nicht mehr handhabbar macht, waren die Meinungen zur Abschaffung der 90%-Hürde bei Stimmenvereinigung von mehr als 75% in Vertreter der landeseigenen Gesellschaften einerseits und Zeichnerseite andererseits stark geteilt. Dass die Beschlüsse dennoch in allen Punkten wie von der IBV beantragt verabschiedet wurden, liegt am veränderten Stimmverhalten des Treuhandkommanditisten. Mit Verweis auf ein Urteil des Kammergerichts in einer Anfechtungsklage schließt sich der Treuhandkommanditist nunmehr mit allen Stimmen, die er Kraft Treuhandvertrag – also ohne separate Vollmacht - vertritt, grundsätzlich der Mehrheit der Stimmen an, auch wenn dies dazu führt, dass dadurch die erforderliche satzungsändernde Mehrheit von 75% erst erreicht werden kann. Allein hätten IBV und FinTech die Beschlüsse nicht durchsetzen können.
Für die Zukunft zeigt dies, dass zu den Stimmen der landeseigenen Gesellschaften künftig auch alle Stimmen der Treuhandgesellschafter gerechnet werden können, die sich um ihre Beteiligungen überhaupt nicht kümmern. Für die aktiven Zeichner, die im Fonds verbleiben wollen, wird es dadurch noch schwieriger. Auch dieser Umstand bestärkt uns in der Empfehlung, nach Ablauf der Spekulationsfrist die Abfindungsangebote anzunehmen.
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