Kaledo III KG - positive zu erwartende Änderung der Rechtsauffassung durch die Finanzverwaltung

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von: Thomas Lipperteingestellt am: 26/07/2010

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Stichworte: KALEDO III

Mit Schreiben vom 16. Juli 2010 informierte die LHI Fondsverwaltung GmbH die Anleger der KALEDO Dritte Productions GmbH & Co. KG (KALEDO III KG) darüber, dass "aufgrund weiterer Gespräche die von der Fondsgesellschaft abgeschlossenen Schuldübernahmeverträge doch nicht als abstrakte Schuldversprechen zu werten sind."

Dies ist eine gute Nachricht für die Anleger des KALEDO III. Der AAA und die ihn beratenden Anwälte werden sich den neuen Sachverhalt kurzfristig ansehen und rechtzeitig eine Abstimmungsempfehlung aussprechen.

Was ist bei KALEDO III anders als bei den anderen Medienfonds? Welche Klausel in den Verträgen war ausschlaggebend für die zu erwartende Änderung? Gibt es andere neue Sachverhalte? Diese Fragen sollten geklärt werden!

Die LHI teilt in ihrem Schreiben weiterhin mit, dass "sich die geänderte Rechtsauffassung aufgrund besonderer Umstände des Sachverhaltes nicht auf die anderen Medienfondsgesellschaften der LHI Leasing GmbH bezieht."

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