Es ist geschafft: Über 500 Anleger mit einem Eigenkapital von jeweils mehr als 20 % des Gesamtkapitals der beiden Aquila-Fonds haben eine Vollmacht zur Einberufung einer Präsenzversammlung erteilt.
In den Fonds Aquila WaldINVEST I und Aquila KlimaschutzINVEST I kann der AAA aufgrund der Vielzahl der Vollmachten nun im Namen und Interesse der Anleger handeln.
1) Einberufung einer Präsenzgesellschafterversammlung, 2) Änderung des Gesellschaftsvertrages “Beiratssatzung” und 3) Wahl eines Anlegerbeirates
Über die weitere Vorgehensweise werden wir informieren.
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