Es ist geschafft: Über 500 Anle­ger mit einem Eigen­ka­pi­tal von jeweils mehr als 20 % des Gesamt­ka­pi­tals der bei­den Aqui­la-Fonds haben eine Voll­macht zur Ein­be­ru­fung einer Prä­senz­ver­samm­lung erteilt. 

In den Fonds Aqui­la Wald­IN­VEST I und Aqui­la Kli­ma­schutz­IN­VEST I kann der AAA auf­grund der Viel­zahl der Voll­mach­ten nun im Namen und Inter­es­se der Anle­ger handeln.

1) Ein­be­ru­fung einer Prä­senz­ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lung, 2) Ände­rung des Gesell­schafts­ver­tra­ges “Bei­rats­sat­zung” und 3) Wahl eines Anlegerbeirates

Über die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se wer­den wir informieren.

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