Bei der DIREKT INVEST POLEN 5 Immo­bi­li­en Port­fo­lio Fonds GmbH & Co. KG (kurz: elb­fonds Polen Invest 5) fin­det am 26. Mai 2015 eine wei­te­re außer­or­dent­li­che Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung statt. Der Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz emp­fiehlt den Anle­gern an der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung teil zu neh­men oder sich ver­tre­ten zu lassen.

Bereits am 29.04.2015 fand in Ham­burg eine außer­or­dent­li­che Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der DIREKT INVEST POLEN 5 Immo­bi­li­en Port­fo­lio Fonds GmbH & Co. KG statt. Dort wur­de mit über­wäl­ti­gen­der Mehr­heit die elb­fonds Ver­wal­tung GmbH als Geschäfts­füh­re­rin abbe­ru­fen. Dies lag nicht zu letzt am ver­lo­re­nen Ver­trau­en der Gesell­schaf­ter in die Geschäfts­füh­rung. Die neue per­sön­lich haf­ten­de und geschäfts­füh­ren­de Gesell­schaf­te­rin hat ihre Arbeit sofort auf­ge­nom­men. Auf­grund der wirt­schaft­li­chen Lage des elb­fonds Invest Polen 5 ist eine zwei­te außer­or­dent­li­che Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung erforderlich.

Nur durch den bis­he­ri­gen Zusam­men­schluss der Gesell­schaf­ter konn­ten die Rech­te der Anle­ger durch­ge­setzt werden.

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