Das Ergeb­nis der Prä­senz­ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lung der Aqui­la Wald­In­vest GmbH & Co. KG ist lei­der nicht zufriedenstellend. 

Der Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz hat­te mit Hil­fe der Bün­de­lung zahl­rei­cher Anle­ger den Vor­schlag ein­ge­bracht, einen Anle­ger­bei­rat zu instal­lie­ren. Da die Geschäfts­füh­rung der Aqui­la Wald­In­vest GmbH & Co. KG jedoch einen eige­nen Vor­schlag zur Ände­rung des Gesell­schafts­ver­tra­ges auf die Tages­ord­nung setz­te, erhielt am Ende kei­ner der bei­den Vor­schlä­ge die erfor­der­li­che qua­li­fi­zier­te Mehr­heit von 75%.

Somit kam es auch nicht zur Bei­rats­wahl, da kei­ne der bei­den Ergän­zun­gen des Gesell­schafts­ver­tra­ges beschlos­sen wurde.

Der Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz ver­sucht nun­mehr eine gemein­sa­me Ver­si­on des Gesell­schafts­ver­tra­ges mit Aqui­la zu erar­bei­ten, damit mög­lichst zeit­nah eine erneu­te Beschluss­fas­sung und Wahl erfol­gen kann.

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