Anle­ger des Wöl­bern Hol­land 59 (Neun­und­fünf­zigs­te IFH geschlos­se­ner Immo­bi­li­en­fonds für Hol­land GmbH & Co. KG) müs­sen jetzt han­deln. Die abso­lu­te 10jährige Ver­jäh­rung droht.

Mit Schrei­ben vom 15. April 2015 wur­den die Zeich­ner des Wöl­bern Hol­land 59 von Pari­bus über die aktu­el­le Situa­ti­on Ihres Fonds infor­miert und um Stimm­ab­ga­be im schrift­li­chen Umlauf­ver­fah­ren gebeten.

Bis­her haben die Anle­ger Aus­schüt­tun­gen in Höhe von ca. 37 % bezo­gen auf Ihre Ein­la­ge erhal­ten. Der Miet­ver­trag mit UWV (Sozi­al­ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft) konn­te um fünf Jah­re bis März 2021 mit erheb­li­chen Miet­nach­läs­sen ver­län­gert wer­den. Die Miet­flä­che macht rd. 81,5 % der Gesamt­flä­che aus. Ob die finan­zie­ren­de FGH Bank den Kre­dit­ver­trag im Okto­ber 2016 ver­län­gert, hängt maß­geb­lich von der Bewer­tung der Fonds­im­mo­bi­lie ab. Die Dar­le­hensva­lu­ta wird in 2016 noch ca. 19 Mio. Euro betra­gen. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass eine Ver­län­ge­rung nur unter Berück­sich­ti­gung von Son­der­til­gun­gen erfol­gen wird. Aus­schüt­tun­gen kön­nen in den nächs­ten Jah­ren nicht gezahlt wer­den. Wei­ter­hin ist nicht davon aus­zu­ge­hen, dass bei einem Ver­kauf der Immo­bi­lie ein Rück­fluss an die Anle­ger erfol­gen wird.

Der Fonds­pro­spekt des Wöl­bern Hol­land 59 wur­de im März 2005 her­aus­ge­ge­ben, die Bei­trit­te der Zeich­ner — also auch Ihr Bei­tritt — sind in den Wochen und Mona­ten danach erfolgt. Tag­ge­nau zehn Jah­re nach Bei­tritt ver­jäh­ren Scha­dens­er­satz­an­sprü­che aus der Betei­li­gung. Wenn Sie ange­sichts des dro­hen­den Ver­lust­ri­si­kos aus der Betei­li­gung die Gel­tend­ma­chung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen in Erwä­gung zie­hen, so müs­sen Sie vor Ein­tritt der Ver­jäh­rung han­deln und kön­nen nicht abwar­ten, wie sich die wei­te­ren Miet- und Finan­zie­rungs­ver­hand­lun­gen entwickeln. 

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