Anleger des Wölbern Holland 59 (Neunundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG) müssen jetzt handeln. Die absolute 10jährige Verjährung droht.
Mit Schreiben vom 15. April 2015 wurden die Zeichner des Wölbern Holland 59 von Paribus über die aktuelle Situation Ihres Fonds informiert und um Stimmabgabe im schriftlichen Umlaufverfahren gebeten.
Bisher haben die Anleger Ausschüttungen in Höhe von ca. 37 % bezogen auf Ihre Einlage erhalten. Der Mietvertrag mit UWV (Sozialversicherungsgesellschaft) konnte um fünf Jahre bis März 2021 mit erheblichen Mietnachlässen verlängert werden. Die Mietfläche macht rd. 81,5 % der Gesamtfläche aus. Ob die finanzierende FGH Bank den Kreditvertrag im Oktober 2016 verlängert, hängt maßgeblich von der Bewertung der Fondsimmobilie ab. Die Darlehensvaluta wird in 2016 noch ca. 19 Mio. Euro betragen. Es ist davon auszugehen, dass eine Verlängerung nur unter Berücksichtigung von Sondertilgungen erfolgen wird. Ausschüttungen können in den nächsten Jahren nicht gezahlt werden. Weiterhin ist nicht davon auszugehen, dass bei einem Verkauf der Immobilie ein Rückfluss an die Anleger erfolgen wird.
Der Fondsprospekt des Wölbern Holland 59 wurde im März 2005 herausgegeben, die Beitritte der Zeichner — also auch Ihr Beitritt — sind in den Wochen und Monaten danach erfolgt. Taggenau zehn Jahre nach Beitritt verjähren Schadensersatzansprüche aus der Beteiligung. Wenn Sie angesichts des drohenden Verlustrisikos aus der Beteiligung die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Erwägung ziehen, so müssen Sie vor Eintritt der Verjährung handeln und können nicht abwarten, wie sich die weiteren Miet- und Finanzierungsverhandlungen entwickeln.
Sie müssen jetzt handeln. Melden Sie sich schnellstmöglich bei uns!
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