Den Anlegern des Wölbern Holland 72 (Zweiundsiebzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG) steht ein Verlust in Höhe von 85% ihrer Einlage bevor, obwohl der Fonds erst im Jahr 2013 geschlossen wurde.
Die Anleger des Wölbern Holland 72 wurden mit Schreiben vom 1. April 2015 von Paribus darüber informiert, dass dem Verkauf der Fondsimmobilie mit 88,22 % der abgegebenen Stimmen zugestimmt wurde.
Der Mittelrückfluss an die Anleger beträgt bei einem Verkaufspreis der Immobilie in Höhe von ca. 12,9 Mio. Euro nur rd. 14,55 % bezogen auf Ihr eingesetztes Kapital – das bedeutet für Sie einen Verlust in Höhe von mehr als 85 %!
Der Wölbern Holland 72 hätte in 2013 nicht geschlossen werden dürfen. Ein Großteil des prospektierten Eigenkapitals konnte in 2012/2013 nicht platziert werden. Das zu diesem Zeitpunkt gezeichnete Kapital von ca. 5,4 Mio. Euro hätte an die rd. 100 Anleger zurückgezahlt werden müssen. Stattdessen wurde eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung in Höhe von 4,6 Mio. Euro im April 2013 von der FGH Bank gewährt und bereits im Oktober 2013 wieder fällig gestellt.
Die Mitglieder des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz wollen den Kapitalverlust nicht hinnehmen, sondern sich um Schadensersatz insbesondere bei den vermittelnden Banken bemühen.
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