Die Anleger des KGAL Timber Class 1 müssen sich zusammenschließen, um Ihre Gesellschafterrechte nutzen zu können.
Die KGAL hat die Anleger der Timber Class 1 GmbH & Co. KG mit Schreiben vom
11. Mai 2015 über die vorzeitige Veräußerung des Louisiana-Teilportfolios informiert.
Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. hat auf Bitten vieler Mitglieder diesen Fonds einmal genauer unter die Lupe genommen:
- geplante Ausschüttungen ab 2010: 1 % bis 7 % p. a.
- geplante Ausschüttungen über die Laufzeit (gesamt): 170 % bis 210 %
- Dauer kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden (bis 31.12.2022)
- Kündigung erstmals zum 31.12.2022 möglich (§ 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages)
- IST: keine Ausschüttungen bis 31.12.2019 (Ende Fondslaufzeit)
- keine liquiditätswirksamen Überschüsse aus dem laufenden Geschäftsbetrieb nach Kapitalkosten (Zins- und Tilgungsleistungen der Waldgesellschaft)
- Ursprungsdarlehen in Höhe von 860 Mio. US-Dollar (Tilgungen ab Dezember 2015)
- kein Anlegerbeirat im Gesellschaftsvertrag vorgesehen
- vorläufiger Gesamtwert auf Anlegerebene: 64,1 % bezogen auf Ihre Einlage
- Perspektive: vorläufiger Kapitalverlust von 35,9 % zzgl. 5 % Agio (per 31.12.2014)
Bis 2019 ist es noch lange hin. Bedenkt man, dass auch eine Verlängerung der Laufzeit bis 31.12.2022 möglich ist, so ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig unklar, wie hoch der Rückfluss an die Anleger des KGAL Timber Class 1 wirklich sein wird.
Woran liegt es, dass der Fonds so viel schlechter läuft als prospektiert? Die Erklärungen der Fondsgeschäftsführung sind unbefriedigend. Zahlreiche Anleger des KGAL 224 / Timber Class 1 und Mitglieder des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e. V. wollen genau wissen, wie es um ihre Fondsgesellschaft steht und ob die Prospektversprechen von Anfang an teilweise unbegründet waren. Sie fordern daher eine Präsenzgesellschafterversammlung und die Installierung eines geeigneten Anlegerbeirates, so dass allen Fragen auf den Grund gegangen werden kann.
Für die Durschsetzung dieser Forderungen werden laut Gesellschaftsvertrag mindestens 10 % des Kommanditkapitals benötigt. Es ist daher zwingend erforderlich, dass sich die Gesellschafter des KGAL Timber Class 1 zusammenschließen!
Unterstützen Sie Ihre Mitgesellschafter und kämpfen Sie für Ihre Anlegerrechte! Melden Sie sich beim Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V.!
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