Der Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. bit­tet die Anle­ger der POC Oikos GmbH & Co. KG (POC Oikos) um Unter­stüt­zung. Wir möch­ten die Ein­be­ru­fung einer außer­or­dent­li­chen Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung erwirken!

Der Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. unter­stützt bereits hun­der­te Gesell­schaf­ter aller acht POC-Fonds bei der Durch­set­zung ihrer Rech­te, Schaf­fung von Trans­pa­renz und Schadensbegrenzung.

Der Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. ver­tritt zahl­rei­che Anle­ger der POC Oikos GmbH & Co. KG (POC Oikos). Ein ers­ter Schritt wäre die Ein­be­ru­fung einer außer­or­dent­li­chen Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung mit Tages­ord­nungs­punk­ten, wel­che den Gesell­schaf­tern Infor­ma­tio­nen und Klar­heit über den aktu­el­len Stand ihrer Betei­li­gung ver­schaf­fen sollen.

Dafür wird gemäß § 15 Absatz 4 des Gesell­schafts­ver­tra­ges ein Quo­rum von 15 % des Gesamt­ka­pi­tals benö­tigt. Bit­te unter­stüt­zen sie uns und ertei­len sie Vollmacht. 

Bei Ertei­lung der Voll­macht fal­len für Gesell­schaf­ter die nicht Mit­glied im Ver­ein sind KEINE Kos­ten an. Dem Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. geht es um die Bün­de­lung der Anle­ger­inter­es­sen und die Ein­be­ru­fung einer außer­or­dent­li­chen Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung. Dies ist nur mit Ihrer Hil­fe möglich!

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