Eröffnung des Insolvenzverfahren über die COGI LP (Gesellschaft, der die Öl- und Gasfelder der Fonds gehören) und der COGI Inc. (Komplementärin der COGI LP). Wie geht es jetzt für die betroffenen POC-Fonds weiter?
Am 26. Oktober 2015 hat das Gericht in Alberta entschieden, die Frist zur Entscheidung über ein Insolvenzplanverfahren der COGI LP (Gesellschaft, der die Öl- und Gasfelder der Fonds gehören) und der COGI Inc. (Komplementärin der COGI LP) nicht zu verlängern, sondern die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Receivership Order) zu verkünden.
Was neu und überraschend ist: Erstmals in den im Zusammenhang mit dem CCAA-Verfahren veröffentlichten Unterlagen wird die Conserve Oil Group Inc. einbezogen, über deren Vermögen gleichfalls das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Conserve Oil Group Inc. ist die Rechtsnachfolgerin (Namensänderung in 2014) der Conserve Oil Corporation. Diese Gesellschaft wiederum ist Gesellschafterin der POC Energy Solutions GmbH (Anbieterin) und mittelbar auch Gesellschafterin der deutschen Komplementärgesellschaften der Fonds. Sie ist es auch, die die Geschäfte in Kanada als Geschäftsführerin der COGI LP tatsächlich führt bzw. geführt hat.
Zum Insolvenzverwalter der drei Gesellschaften wurde MNP Ltd. bestellt. Diese Kanzlei war bisher als “Monitor” des vorläufigen Insolvenzplanverfahrens tätig.
Alle Rechtsgeschäfte der genannten Gesellschaften sind damit vorerst auf Eis gelegt. Nach unseren bisherigen Erkenntnissen ist dies möglicherweise kein Nachteil, denn dies betrifft auch Geschäfte und Verträge, die ggf. zum Nachteil der Anleger geschlossen wurden. Um solche Geschäfte könnte es sich beispielsweise beim Verkauf von Öl- und Gasfeldern an die POA (Proven Oil Asia) handeln. Denn die POA, die ebenfalls von der Conserve Oil Group gemanagt wird, sammelt seit 2012 bei asiatischen Anlegern Geld ein, um für diese genau das zu machen, was den deutschen Anlegern etwas früher versprochen wurde.
Wir prüfen derzeit die weiteren Unterlagen, die in dem Verfahren vorgelegt wurden, und werden kurzfristig über unsere Erkenntnisse berichten.
Eines ist jedoch vorab aus unserer Sicht wichtig: In der derzeitigen Situation können wir keinem Anleger empfehlen, noch Geld an die Fondsgeschäftsführung zu zahlen.
Bitte unterstützen Sie die Arbeit des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V. in den POC-Fonds (POC 1, POC 2, POC Growth, POC Growth 2, POC Growth 3 Plus, POC Natural Gas 1) und erteilen Sie Vollmacht oder werden Sie Mitglied und kämpfen für Ihre Rechte!
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