Die Inhaber der Genussrechte der Euro Grundinvest AG wurden in den letzten Tagen um Rückzahlung der bisher erhaltenen Zinsen gebeten. Die wirtschaftliche Lage des Genussrechtsgebers (Euro Grundinvest AG) ist prikär. Die aktuelle Situation undurchsichtig. Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. empfiehlt erst einmal nicht zu zahlen!
Die Inhaber der Genussrechte der Euro Grundinvest AG wurden mit Schreiben vom 18. November 2015 über die aktuelle Situation ihrer Anlage informiert und um Rückzahlung der bisher an sie gezahlten Zinsen gebeten. Hintergrund ist die schlechte finanzielle Lage der Euro Grundinvest AG, die nach Angaben des Vorstandes kurz vor der Insolvenz steht. Betroffen sind folgende Genussrechte:
- Euro Grundinvest Genussrechte I
- Euro Grundinvest Genussrechte II
Die Genussrechte wurden in den Jahren 2013 und 2014 ausgegeben. Es handelt sich um unverbriefte Namensgenussrechte der Euro Grundinvest AG. Diese investiert das Kapital in die gesamte Wertschöpfungskette des Immobiliengeschäfts. Sie kauft bebaute und unbebaute Grundstücke, plant und baut Immobilienprojekte und vermarktet diese. Dazu gehören auch alle begleitenden Maßnahmen mit direktem oder indirektem Bezug zu Immobilien. Auszahlungen an die Genussrechtsinhaber erfolgen in Form von Zinsen in unterschiedlicher Weise. Entweder über eine vierteljährliche Zahlung zzg. einer Überschussverzinsung am Ender der Laufzeit oder durch eineendfällige Zahlung aller aufgelaufenen Zinsen am Ende der Laufzeit.
Die Anleger wurden mit Schreiben vom 18. November 2015 um Rückzahlung der bisher erhaltenen Zinsen gebeten. Ihnen wurde mitgeteilt, dass erst jetzt ein Überblick über die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Euro Grundinvest AG gewonnen werden konnte. Grund sei die bisher desolate Geschäftsführung sowie chaotische Buchhaltung. Nach der aktuellen Aufbereitung sei die AG akut von der Insolvenz bedroht.
Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. sieht die Rückzahlungsaufforderung aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Struktur sehr kritisch und prüft derzeit, in Zusammenarbeit mit seiner Partnerkanzlei, die wirtschaftlichen und rechtlichen Eckdaten. Daher empfiehlt der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. vorerst keine Zahlungen zu leisten!
Die Anleger der betroffenen Fonds sollten sich schnellstmöglich vernetzen! Werden sie Mitglied im Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. und helfen Sie Ihr Kapital und Ihre Rechte als Inhaber der Genussrechte zu schützen!
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