Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. konnte durch Teilnahme an einem Forschungsprojekt der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung am Fachbereich Kriminalpolizei beim Bundeskriminalamt einen aktiven Beitrag zum Anlegerschutz auf dem grauen Kapitalmarkt beitragen!
“Grauer Kapitalmarkt — Anlegerschutz durch Strafrecht?” ist der Abschlussbericht eines bei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung am Fachbereich Kriminalpolizei beim Bundeskriminalamt durchgeführten Forschungsprojekts zu den aktuellen Themen „Anlegerschutz“ bzw. „Anlagebetrug“ und „Kapitalanlagebetrug“ auf dem „Grauen Kapitalmarkt“, die seit geraumer Zeit im Fokus politischer und wissenschaftlicher Debatten stehen. Die Autoren gehen der Frage nach, inwieweit der strafrechtliche Anlegerschutz rund 25 Jahre nach der Einführung der speziellen Strafvorschrift des § 264a StGB, mit dem gerade Betrügereien auf dem „Grauen Kapitalmarkt“ erfasst werden sollten, in diesem Marktsegment funktioniert. Ebenso wird untersucht, ob neben öffentlich rechtlichen Regulierungen das Strafrecht und möglicherweise auch das Zivilrecht einen Beitrag zu einem verbesserten Anlegerschutz leisten könnten.
Neben der direkten Forschungsarbeit des Projektteams der Hochschule wurden zwei Expertenhearings für die empirische Studie durchegführt. An diesen Hearings nahmen neben Schwerpunktstaatsanwaltschaften auch Kerstin Kondert, Vorstand des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V. sowie Dr. Wolfgang Schirp, Fachanwalt für Kapitalanlagerecht in der Partnerkanzlei des Vereins Schirp Neusel und Partner teil. Die Studie beruht schwerpunktmäßig auf der Auswertung konkreter Erfahrungen im Bereich des zivilrechtlichen Anlegerschutzes, die im Rahmen zweier Expertenhearings zum Phänomen des „Anlagebetruges“ am „Grauen Kapitalmarkt“ und dessen strafrechtlicher Verfolgung erhoben wurden.
Durch dieses Projekt konnten die Experten des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V. und der Kanzlei Schirp Neusel und Partner in diesem Zusammenhang einen Beitrag zu der wirtschafts-kriminalistischen Forschung, insbesondere hinsichtlich der speziellen Funktion des Zivilrechts bei der Bekämpfung des Anlagebetrugs, so z.B. durch die Einschätzung der Erfolgschancen von deliktischen Ansprüchen, leisten. Denn das erklärte Ziel der Studie, anhand der gewonnenen Erkenntnisse potentiell bestehende gesetzliche Regelungslücken aufdecken zu wollen und dadurch zur Verbesserung des Opferschutzes beizutragen, ist gleichermaßen die Bestrebung sowohl des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz und seiner Mitglieder, also auch der Rechtsanwälte Schirp Neusel & Partner.
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