Dem Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. ist es gelungen Vollmachten von Anlegern mit insgesamt 23 % des Gesamtkapitals des POC Growth 4 zu bündeln. Ziel ist die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung!
Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. hat in den letzten Monaten eine gründliche Prüfung der POC-Fonds, insbesondere der von der Insolvenz der kanadischen Objektgesellschaft COGI LP betroffenen Fonds, durchgeführt. Die POC Growth 4. GmbH & Co. KG sei laut Aussagen der Geschäftsführung von dieser Insolvenz nicht betroffen. Kerstin Kondert, Fondsanalystin und Vorstand des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V., hat sämtliche Unterlagen des Insolvenzverwalters der COGI LP sowie der POC Growth 4. GmbH & Co. KG analysiert und ist auf erhebliche Widersprüche zwischen den Aussagen der Geschäftsführung und denen des Insolvenzverwalters gestoßen. Informationen seitens der Geschäftsführung an die Gesellschafter gibt es, auch auf Nachfrage, kaum oder nur unzureichend.
Dem Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. ist es gelungen, Vollmachten von Anlegern mit insgesamt 23 % des Gesamtkapitals des POC Growth 4 zu bündeln und somit das Quorum zu erreichen, die Rechte der Anleger auch gegenüber einer unwilligen Geschäftsführung durchzusetzen. 249 Anleger mit einem Eigenkapital von ca. 6,9 Mio. Euro haben eine Vollmacht auf den Aktionsbund erteilt!
Eine Präsenzgesellschafterversammlung halten die vertretenen Anleger für dringend erforderlich. Denn die zur Beteiligung erhaltenen und erhältlichen Informationen sind widersprüchlich und unklar, und zwar in folgenden Aspekten:
1. Die Geschäftsführung erklärt in Ihrem Schreiben vom 3. November 2015: „Allerdings hat die Objektgesellschaft Ihres Fonds keine Finanzierung und ist demnach auch nicht von der Insolvenz der COGI LP betroffen, da sie über eine eigene kanadische Objektgesellschaft verfügt und nicht mit der COGI LP verbunden ist.“
In den „notes to financial statements” der inzwischen insolventen COGI LP, die im Rahmen des CCAA-Verfahrens veröffentlicht wurden, ist zu lesen, dass zwischen der COGI LP und der Conserve Oil POC Growth IV LP, also der Beteiligungsgesellschaft des Fonds, ein sog. „farm in agreement“ besteht, wonach auf Kosten der Growth IV LP Probebohrungen auf Ölfeldern der COGI LP vorgenommen wurden, die Growth IV LP im Gegenzug an den Erträgen beteiligt werden sollte.
In der Anlegerinformation der Canadian Oil and Gas International COGI LP heißt es:
„Die POC Growth 4. GmbH & Co. KG ist über ihre Objektgesellschaft Conserve Oil POC Growth IV Limited Partnership vollständig in die Fördergebiete der COGI LP investiert. Der Fonds wurde bei einem Volumen von ca. EUR 30 Millionen geschlossen. Die letzten Investitionen befinden sich bereits in der Abwicklung. Damit ist der POC Growth 4 zwar rechtlich von den in die COGI LP investierten Fonds getrennt, wirtschaftlich bilden sie jedoch eine Einheit.“
Es ist für die Anleger von dringendem Interesse zu erfahren, über welche Vermögenswerte ihre Beteiligungsgesellschaft tatsächlich verfügt und ob und wenn ja, in welchem Umfang diese von der Insolvenz der COGI LP betroffen sind.
2. General Partner der Growth IV LP ist die Conserve Oil 9th Corporation Inc., deren Gesellschaftsanteile wiederum zu 100 % von der inzwischen ebenfalls insolventen Conserve Oil Group Inc. gehalten werden. Die Anleger des Fonds haben bisher keine Informationen erhalten, wer jetzt in Kanada die Geschäfte ihrer Beteiligungsgesellschaft führt. Der nach letzter Kenntnis tätige Geschäftsführer David Crombie hat jedenfalls für die Conserve Oil Group die Geschäftsführung niedergelegt. Den Berichten des Insolvenzverwalters ist u.a. zu entnehmen, dass David Crombie im Insolvenzverfahren falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben hat.
Es ist für die Anleger von dringendem Interesse zu erfahren, wer die Geschäfte ihrer Beteiligungsgesellschaft in Kanada führt und ob ihre Interessen angemessen gewahrt werden.
3. In Rundschreiben an die Anleger der sechs an der COGI LP beteiligten Fonds haben Sie mehrfach erklärt, dass die deutsche Geschäftsführung auf die Geschäfte in Kanada weder rechtlich noch faktisch Einfluss nehmen könne. Es stellt sich die Frage, ob dies für die hiesige Fondsgesellschaft ebenfalls gilt.
Es ist für die Anleger von dringendem Interesse zu erfahren, ob ihre Fondsgeschäftsführung für die vereinbarte Vergütung von 150.000 Euro pro Jahr lediglich aus Kanada erhaltene Informationen an die Anleger weiterleitet oder ob sie im Sinne der Anleger Einfluss auf die wirtschaftlichen Geschicke des Fonds nehmen kann und nimmt.
Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. hält es für dringend erforderlich, dass die Gesellschafter vollständig aufgeklärt werden und wissen, was mit ihrer Beteiligung passiert!
Sollten Sie noch keine Vollmacht erteilt haben, dann bitten wir Sie, Ihre Mitgesellschafter zu unterstützen und eine Vollmacht auf den Aktionsbund zu erteilen. Diese Vollmacht und die Vertretung auf einer Gesellschafterversammlung ist auch für Nicht-Mitglieder kostenfrei!
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