Dem Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. ist es gelun­gen Voll­mach­ten von Anle­gern mit ins­ge­samt 23 % des Gesamt­ka­pi­tals des POC Growth 4 zu bün­deln. Ziel ist die Ein­be­ru­fung einer außer­or­dent­li­chen Gesellschafterversammlung!

Der Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. hat in den letz­ten Mona­ten eine gründ­li­che Prü­fung der POC-Fonds, ins­be­son­de­re der von der Insol­venz der kana­di­schen Objekt­ge­sell­schaft COGI LP betrof­fe­nen Fonds, durch­ge­führt. Die POC Growth 4. GmbH & Co. KG sei laut Aus­sa­gen der Geschäfts­füh­rung von die­ser Insol­venz nicht betrof­fen. Kers­tin Kon­dert, Fonds­ana­lys­tin und Vor­stand des Akti­ons­bun­des Akti­ver Anle­ger­schutz e.V., hat sämt­li­che Unter­la­gen des Insol­venz­ver­wal­ters der COGI LP sowie der POC Growth 4. GmbH & Co. KG ana­ly­siert und ist auf erheb­li­che Wider­sprü­che zwi­schen den Aus­sa­gen der Geschäfts­füh­rung und denen des Insol­venz­ver­wal­ters gesto­ßen. Infor­ma­tio­nen sei­tens der Geschäfts­füh­rung an die Gesell­schaf­ter gibt es, auch auf Nach­fra­ge, kaum oder nur unzureichend.

Dem Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. ist es gelun­gen, Voll­mach­ten von Anle­gern mit ins­ge­samt 23 % des Gesamt­ka­pi­tals des POC Growth 4 zu bün­deln und somit das Quo­rum zu errei­chen, die Rech­te der Anle­ger auch gegen­über einer unwil­li­gen Geschäfts­füh­rung durch­zu­set­zen. 249 Anle­ger mit einem Eigen­ka­pi­tal von ca. 6,9 Mio. Euro haben eine Voll­macht auf den Akti­ons­bund erteilt!

Eine Prä­senz­ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lung hal­ten die ver­tre­te­nen Anle­ger für drin­gend erfor­der­lich. Denn die zur Betei­li­gung erhal­te­nen und erhält­li­chen Infor­ma­tio­nen sind wider­sprüch­lich und unklar, und zwar in fol­gen­den Aspekten:

1. Die Geschäfts­füh­rung erklärt in Ihrem Schrei­ben vom 3. Novem­ber 2015: „Aller­dings hat die Objekt­ge­sell­schaft Ihres Fonds kei­ne Finan­zie­rung und ist dem­nach auch nicht von der Insol­venz der COGI LP betrof­fen, da sie über eine eige­ne kana­di­sche Objekt­ge­sell­schaft ver­fügt und nicht mit der COGI LP ver­bun­den ist.“

In den „notes to finan­cial state­ments” der inzwi­schen insol­ven­ten COGI LP, die im Rah­men des CCAA-Ver­fah­rens ver­öf­fent­licht wur­den, ist zu lesen, dass zwi­schen der COGI LP und der Con­ser­ve Oil POC Growth IV LP, also der Betei­li­gungs­ge­sell­schaft des Fonds, ein sog. „farm in agree­ment“ besteht, wonach auf Kos­ten der Growth IV LP Pro­be­boh­run­gen auf Ölfel­dern der COGI LP vor­ge­nom­men wur­den, die Growth IV LP im Gegen­zug an den Erträ­gen betei­ligt wer­den sollte.

In der Anle­ger­infor­ma­ti­on der Cana­di­an Oil and Gas Inter­na­tio­nal COGI LP heißt es:

„Die POC Growth 4. GmbH & Co. KG ist über ihre Objekt­ge­sell­schaft Con­ser­ve Oil POC Growth IV Limi­t­ed Part­ner­ship voll­stän­dig in die För­der­ge­bie­te der COGI LP inves­tiert. Der Fonds wur­de bei einem Volu­men von ca. EUR 30 Mil­lio­nen geschlos­sen. Die letz­ten Inves­ti­tio­nen befin­den sich bereits in der Abwick­lung. Damit ist der POC Growth 4 zwar recht­lich von den in die COGI LP inves­tier­ten Fonds getrennt, wirt­schaft­lich bil­den sie jedoch eine Ein­heit.

Es ist für die Anle­ger von drin­gen­dem Inter­es­se zu erfah­ren, über wel­che Ver­mö­gens­wer­te ihre Betei­li­gungs­ge­sell­schaft tat­säch­lich ver­fügt und ob und wenn ja, in wel­chem Umfang die­se von der Insol­venz der COGI LP betrof­fen sind.

2. Gene­ral Part­ner der Growth IV LP ist die Con­ser­ve Oil 9th Cor­po­ra­ti­on Inc., deren Gesell­schafts­an­tei­le wie­der­um zu 100 % von der inzwi­schen eben­falls insol­ven­ten Con­ser­ve Oil Group Inc. gehal­ten wer­den. Die Anle­ger des Fonds haben bis­her kei­ne Infor­ma­tio­nen erhal­ten, wer jetzt in Kana­da die Geschäf­te ihrer Betei­li­gungs­ge­sell­schaft führt. Der nach letz­ter Kennt­nis täti­ge Geschäfts­füh­rer David Crom­bie hat jeden­falls für die Con­ser­ve Oil Group die Geschäfts­füh­rung nie­der­ge­legt. Den Berich­ten des Insol­venz­ver­wal­ters ist u.a. zu ent­neh­men, dass David Crom­bie im Insol­venz­ver­fah­ren fal­sche eides­statt­li­che Ver­si­che­run­gen abge­ge­ben hat.

Es ist für die Anle­ger von drin­gen­dem Inter­es­se zu erfah­ren, wer die Geschäf­te ihrer Betei­li­gungs­ge­sell­schaft in Kana­da führt und ob ihre Inter­es­sen ange­mes­sen gewahrt werden.

3. In Rund­schrei­ben an die Anle­ger der sechs an der COGI LP betei­lig­ten Fonds haben Sie mehr­fach erklärt, dass die deut­sche Geschäfts­füh­rung auf die Geschäf­te in Kana­da weder recht­lich noch fak­tisch Ein­fluss neh­men kön­ne. Es stellt sich die Fra­ge, ob dies für die hie­si­ge Fonds­ge­sell­schaft eben­falls gilt.

Es ist für die Anle­ger von drin­gen­dem Inter­es­se zu erfah­ren, ob ihre Fonds­ge­schäfts­füh­rung für die ver­ein­bar­te Ver­gü­tung von 150.000 Euro pro Jahr ledig­lich aus Kana­da erhal­te­ne Infor­ma­tio­nen an die Anle­ger wei­ter­lei­tet oder ob sie im Sin­ne der Anle­ger Ein­fluss auf die wirt­schaft­li­chen Geschi­cke des Fonds neh­men kann und nimmt.

Der Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. hält es für drin­gend erfor­der­lich, dass die Gesell­schaf­ter voll­stän­dig auf­ge­klärt wer­den und wis­sen, was mit ihrer Betei­li­gung passiert!

Soll­ten Sie noch kei­ne Voll­macht erteilt haben, dann bit­ten wir Sie, Ihre Mit­ge­sell­schaf­ter zu unter­stüt­zen und eine Voll­macht auf den Akti­ons­bund zu ertei­len. Die­se Voll­macht und die Ver­tre­tung auf einer Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung ist auch für Nicht-Mit­glie­der kostenfrei!

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