Kers­tin Kon­dert, Vor­stand des Akti­ons­bun­des Akti­ver Anle­ger­schutz e.V., nimmt Stel­lung zum Pro­spekt­prü­fungs­stan­dard IDW ES 4. Die geplan­ten Ände­run­gen sind erheb­lich und gehen am Schutz der Anle­ger vorbei!

Mit der Ein­füh­rung der euro­päi­schen AIFM-Richt­li­nie und deren Umset­zung in das Kapi­tal­an­le­ger­ge­setz­buch (KAGB) wird die Regu­lie­rung von Emis­si­ons­häu­sern geschlos­se­ner Fonds ver­schärft und aus­ge­wei­tet. Dies nimmt das Insti­tut der Wirt­schafts­prü­fer zum Anlass, sei­nen Stan­dard zur Prü­fung von Pro­spek­ten, den soge­nann­ten IDW S 4 “Grund­sät­ze ord­nungs­mä­ßi­ger Beur­tei­lung von Ver­kaufs­pro­spek­ten über öffent­lich ange­bo­te­ne Ver­mö­gens­an­la­gen”, zu überarbeiten.

Kers­tin Kon­dert, Fonds­ana­lys­tin und Vor­stand des Akti­ons­bun­des Akti­ver Anle­ger­schutz e.V., hat die geplan­ten Ände­run­gen geprüft und eine Stel­lung­nah­me an das Insti­tut der Wirt­schafts­prü­fer gesandt.

Hier kön­nen Sie die Stel­lung­nah­me herunterladen.

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