Dem Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. ist es gelun­gen Voll­mach­ten von Anle­gern mit ins­ge­samt 19 % des Gesamt­ka­pi­tals des POC Oikos zu bün­deln. Ziel ist die Ein­be­ru­fung einer außer­or­dent­li­chen Gesellschafterversammlung!

Der Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. hat in den letz­ten Mona­ten eine gründ­li­che Prü­fung der POC-Fonds durch­ge­führt. Die POC Oikos GmbH & Co. KG inves­tier­te das ein­ge­zahl­te Kapi­tal in den Bau und Betrieb eines Stromkraftwerkes.

Kers­tin Kon­dert, Fonds­ana­lys­tin und Vor­stand des Akti­ons­bun­des Akti­ver Anle­ger­schutz e.V., hat sämt­li­che Unter­la­gen der POC Oikos GmbH & Co. KG ana­ly­siert. Dabei sind erheb­li­che Unstim­mig­kei­ten und unbe­ant­wor­te­te Fra­gen aufgetaucht.

Dem Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. ist es gelun­gen, Voll­mach­ten von Anle­gern mit ins­ge­samt 19 % des Gesamt­ka­pi­tals des POC Oikos zu bün­deln und somit das Quo­rum zu errei­chen, die Rech­te der Anle­ger auch gegen­über einer unwil­li­gen Geschäfts­füh­rung durch­zu­set­zen. Anle­ger mit einem Eigen­ka­pi­tal von ca. 2,4 Mio. CAD haben eine Voll­macht auf den Akti­ons­bund erteilt!

Eine Prä­senz­ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lung hal­ten die ver­tre­te­nen Anle­ger für drin­gend erfor­der­lich. Denn die zur Betei­li­gung und zum Ver­kauf des Karft­wer­kes erhal­te­nen und erhält­li­chen Infor­ma­tio­nen sind wider­sprüch­lich und unklar.

Begrün­dung für die Ein­be­ru­fung einer außer­or­dent­li­chen Gesellschafterversammlung:

Die Plat­zie­rung der Fonds­an­tei­le begann bereits 2012. Nach den Pro­spekt­an­ga­ben soll das Kraft­werk, an des­sen Errich­tung und Betrieb der Fonds mit­tel­bar betei­ligt sein soll, bereits seit Mit­te 2014 Strom pro­du­zie­ren und Aus­schüt­tun­gen erwirt­schaf­ten.

Mit dem 1. Pro­spekt­nach­trag vom 3. Sep­tem­ber 2012 teil­te die Geschäfts­füh­rung den bis dato bei­getre­te­nen Anle­gern mit, dass ein gro­ßer Inves­tor, der nicht näher bezeich­net wur­de, die Hälf­te das Kapi­tals an der Objekt­ge­sell­schaft des Fonds über­nom­men habe und das Fonds­ka­pi­tal ent­spre­chend ange­passt werde.

Mit 2. Nach­trag vom 11. Febru­ar 2013 teil­te Die Geschäfts­füh­rung den Anle­gern mit, dass sich die Antei­le von Frau Gal­ba an der COC auf über 25 % erhöht haben.

Danach haben die Anle­ger bis Sep­tem­ber 2015, also mehr als zwei Jah­re, kei­ne wei­te­ren Infor­ma­tio­nen über die Ver­wen­dung der Mit­tel oder den Fort­gang der Inves­ti­ti­on in Kana­da erhalten.

Bis­her haben die Anle­ger nicht nur kei­ne Aus­schüt­tun­gen erhal­ten, son­dern noch nicht ein­mal eine Infor­ma­ti­on dar­über, in wel­chem Bau­zu­stand sich das Kraft­werk befin­det, wie es um die Finan­zie­rungs­sei­te bestellt ist und wie die Mit­tel der Anle­ger ver­wen­det wurden.

Mit Schrei­ben vom 25. Sep­tem­ber 2015 teil­te die Geschäfts­üh­rung den Anle­gern mit, dass ent­ge­gen jeder pro­spek­tier­ten Absicht nun­mehr der Ver­kauf der gesam­ten Anla­ge geplant sei , der zunächst ins Auge gefass­te Kauf­ver­trag jedoch nicht zustan­de gekom­men sei. Jetzt sei ein neu­er Käu­fer gefun­den worden.

Die von uns recher­chier­ten Infor­ma­tio­nen wei­sen dar­auf hin, dass Ver­flech­tun­gen zur bereits insol­ven­ten COC und mit die­ser ver­bun­de­nen Unter­neh­men bestehen, die das Ver­mö­gen der POC Oikos GmbH & Co. KG und damit ihrer Anle­ger erheb­lich gefähr­den. Die wei­te­ren Infor­ma­tio­nen legen dar­über hin­aus nahe, dass das ursprüng­li­che Fonds­kon­zept voll­stän­dig geschei­tert ist.

Der Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. hält es für drin­gend erfor­der­lich, dass die Gesell­schaf­ter voll­stän­dig auf­ge­klärt wer­den und wis­sen, was mit ihrer Betei­li­gung passiert!

Soll­ten Sie noch kei­ne Voll­macht erteilt haben, dann bit­ten wir Sie, Ihre Mit­ge­sell­schaf­ter zu unter­stüt­zen und eine Voll­macht auf den Akti­ons­bund zu ertei­len. Die­se Voll­macht und die Ver­tre­tung auf einer Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung ist auch für Nicht-Mit­glie­der kostenfrei!

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