Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. rät den Anlegern des Immobilienfonds HGA Mitteleuropa V aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation sowie der drohenden Verjährung von eventuellen Haftungsansprüchen dringend ihre Interessen zu bündeln!
Die Gesellschafter der HGA Mitteleuropa V GmbH & Co. KG wurden zuletzt im Feburar 2016 von der Geschäftsführung über den aktuellen Stand ihrer Beteiligung informiert.
Der im März 2006 emittierte Fonds investierte das Kapital der Gesellschafter mittelbar über eine mehrstöckige Beteiligungsstruktur in fünf Bürogebäude an den Standorten Andrássy út 11–12 sowie einen Innovationspark für Informatik und Technologie in Budapest. Zu den Standorten hieß es im Prospekt: “Prachtboulevard im Zentrum von Budapest, Weltkulturerbe der UNESCO” oder “unmittelbare Donaunähe im XI. Bezirk an der Universität für Technologie und Wirtschaft”. Die Einnahmen der Fondsgesellschaft sollten aus den Objektgesellschaften fließen, die weiderum die Einnahmen aus den erzielten Mieten generieren sollten. Doch die Einnahmen blieben weit hinter den Erwartungen zurück.
Das Wichtigste zur Fondsbeteiligung im Überblick:
- Ihre Fondsimmobilien sind aktuell zu rund 90 % vermietet.
- Die Mieteinnahmen liegen weit hinter den Erwartungen zurück.
- Die Darlehen valutierten zum 31.12.2014 mit rund 65 Mio. Euro.
- Die Immobiliendarlehen bei der Hypothekenbank Frankfurt AG wurden an Lone Star verkauft. Bei Lone Star handelt es sich um eine der angelsächsischen „Heuschrecken“, die erfahrungsgemäß die Darlehen so schnell wie möglich verwerten wollen.
- Verlängerung der Hypothekendarlehen der Objektgesellschaften zurzeit noch unklar.
- Bisher (2006–2015) wurden ca. 13,5 % bezogen auf Ihre Einlage an Sie ausgeschüttet.
- Weitere Ausschüttungen können derzeit nicht geleistet werden.
Aktuelle Fragen zur HGA Mitteleuropa V‑Beteiligung:
- Welche Neuvermietungsaktivitäten gibt es?
- Wie hoch ist der aktuelle Wert der Immobilien am Markt tatsächlich?
- Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den Darlehensgebern?
- Gibt es einen „Plan B“? Was will die Geschäftsführung unternehmen, wenn sie keine Verlängerung der Darlehen abschließen kann?
- Was wären die wirtschaftlichen Folgen für die Anleger?
- Wann werden die Anleger zu einer Präsenzgesellschafterversammlung geladen?
Zahlreiche Anleger des Fonds sind Mitglied im Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. (AAA), der sich auch bei diesem Fonds für die Bündelung der Anlegerinteressen und eine starke Anlegergemeinschaft einsetzt.
Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. ist mit der Informationspolitik der Geschäftsführung nicht einverstanden und erwartet insbesondere aufgrund der schwierigen Herausforderungen (Umfinanzierung, Neuvermietung) die Einberufung einer Präsenzgesellschafterversammlung, damit den Anlegern sämtliche möglichen Handlungsszenarien rechtzeitig vorgestellt werden und eine Diskussion/Abstimmung im Gesellschafterkreis möglich ist. Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren lehnen wir aufgrund der Tragweite der zu treffenden Entscheidungen grundsätzlich ab.
Wir bitten Sie daher namens Ihrer Mitgesellschafter, uns bei der Einberufung einer Gesellschafterversammlung zu unterstützen. Eine entsprechende Vollmacht können Sie hier herunterladen. Die Vertretung zur Einberufung der Versammlung sowie die Vertretung auf der Versammlung sind jederzeit widerrufbar, kostenfrei und unabhängig von einer Mitgliedschaft in unserem Verein.
Wollen Sie weitere ausführliche Informationen, dann handeln Sie so schnell wie möglich und werden Sie Mitglied im Aktionsbund! Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie im Menüpunkt “Mitgliedschaft”.
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