Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. rät dringend zur Interessensbündelung!



Im Februar 2009 und 2010 wurden der HC „Krisen-Gewinner“ und der HC “Krisen-Gewinner II” als antizyklische „Blindpool“-Schiffsfonds aufgelegt. Zielsetzung war, die Schifffahrtskrise als Chance für hohe Renditen zu nutzen. Die Fonds sammelten bis zur Fondsschließung mehr als 80 Mio. Euro Eigenkapital bei knapp 2.300 Anlegern ein.
Unser Vorstandsvorsitzender, Thomas Lippert, hat gestern Abend an der von Herrn Tesdorpf initiierten Telefonkonferenz um 19 Uhr teilgenommen und die aus seiner Sicht zunächst richtige Vorgehensweise skizziert:
Aktuell werden Sie aufgefordert, den von Ihnen mit der Treuhandgesellschaft (IMM Financial Services GmbH & Co. KG) abgeschlossenen Treuhandvertrag zu kündigen.
Da die gekündigten Treuhandverhältnisse dann praktisch im luftleeren Raum stehen, weil keine Alternative vorgeschlagen wurde, befürchten wir, dass die mit 2.300 Anlegern ziemlich großen Krisen-Gewinner-Fonds bei einer Vielzahl von Kündigungen handlungsunfähig werden könnten. Wir sind generell nicht dafür, Vertragsverhältnisse zu beenden, ohne dass eine Fortführung der Aufgaben bereits vertraglich und gesellschaftsvertraglich geregelt ist.
Darüber hinaus sieht es derzeit nach einer „Schlammschlacht“ aus. Wichtig ist daher die Einberufung einer außerordentlichen Präsenzgesellschafterversammlung – und zwar schnellstmöglich, auf der zum einen die gegenseitigen Vorwürfe diskutiert und erörtert und nach Möglichkeit geklärt werden können, zum anderen über die weiteren vertraglichen Verhältnisse in den Fonds Beschluss gefasst werden kann. Zur Einberufung sind 25 % des jeweiligen Gesamtkapitals erforderlich (vgl. § 10 Abs. 2 der Gesellschaftsverträge beider Fonds). Wir werden uns darum bemühen, diese Stimmenpakete so schnell wie möglich zu sammeln.
§ 10 Abs. 7 der Gesellschaftsverträge lautet: „Jeder Kommanditist ist berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene Person vertreten zu lassen. Eine solche Vollmacht kann jedoch nur wirksam Verwandten ersten Grades und in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Personen, einem zur beruflichen Schweigepflicht verpflichteten Angehörigen eines rechtswirtschafts‑, oder steuerberatenden Berufes oder einem Vermittler der Kommanditeinlage an der Gesellschaft erteilt werden.“
Das bedeutet, dass die Vollmacht zur Einberufung einer Versammlung formal nicht auf den AAA lauten darf. Zur Bündelung der Anlegerinteressen fügen wir Ihnen daher eine Vollmacht auf Herrn Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp (Kanzlei Schirp Neusel & Partner) bei; von dieser Kanzlei wird der AAA laufend beraten, so auch hier im weiteren Vorgehen. Die Erteilung der Vollmacht ist kostenfrei und kann jederzeit widerrufen werden. Bitte senden Sie die Vollmacht für Ihre HC „Krisen-Gewinner-Beteiligung“ ausgefüllt und unterzeichnet per Fax an: 030–315 193 420 oder per Scan an: service@aktionsbund.de. Die Rücksendung im Original an den AAA, Heerstraße 2, 14052 Berlin ist selbstverständlich auch möglich.
Wir werden die Bündelung der Anlegerinteressen mit weiteren aktiven Anlegergruppen koordinieren und versuchen, schnellstmöglich das Quorum von 25 % zu erreichen. Bitte unterstützen Sie uns, es geht um Ihr eingesetztes Kapital! Jede Vollmacht zählt!
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