Die Anle­ger wol­len mehr Infor­ma­tio­nen und eine Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung durchsetzen!

Im Janu­ar 2017 hat die CAVERAS Treu­hand GmbH die Anle­ger der Aqui­la Sou­the­ast Euro­pe Hydro­powe­r­IN­VEST II GmbH & Co. KG um Stimm­ab­ga­be im schrift­li­chen Umlauf­ver­fah­ren gebe­ten. Wich­tigs­ter Punkt war die Beschluss­fas­sung über ein Restruk­tu­rie­rungs­kon­zept, um eine kurz­fris­ti­ge Ver­wer­tung der Was­ser­kraft­ge­sell­schaft – und damit den Ver­lust des Anle­ger­ka­pi­tals – zu vermeiden.

Am 11. Janu­ar 2017 hat der Vor­stands­vor­sit­zen­de des Akti­ons­bun­des Akti­ver Anle­ger­schutz e.V., Tho­mas Lip­pert, an der von Aqui­la durch­ge­führ­ten Web-Kon­fe­renz teil­ge­nom­men und zwei aus unse­rer Sicht wesent­li­che Fra­gen gestellt:

  • Wer ist der Co-Inves­tor des Fonds, der 26 % der Antei­le hält?
  • Wer hat die Was­ser­kraft­ge­sell­schaft zwi­schen­fi­nan­ziert (rd. 16 Mio. US-Dol­lar als Nach­rang­dar­le­hen zu 7,5 % bzw. 8 % p. a.)?

Wie bereits zuvor in ver­gleich­ba­ren Fäl­len beant­wor­tet Aqui­la die­se Fra­gen nicht, obwohl sie für die Anle­ger des Fonds von erheb­li­cher Bedeu­tung sind. Laut Geschäfts­be­richt 2012 ist Ihr insti­tu­tio­nel­ler Co-Inves­tor ein gro­ßer deut­scher Ver­si­che­rungs­kon­zern. Im Bericht über das Restruk­tu­rie­rungs­kon­zept vom 30.12.2016 teilt Aqui­la mit, dass der Co-Inves­tor ein Fonds sei, in den insti­tu­tio­nel­le Inves­to­ren inves­tiert hät­ten. Mehr sagt Aqui­la dazu nicht. Der Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. hat daher eige­ne Recher­chen ange­stellt und konn­te den Co-Inves­tor ermit­teln.

Es kann nicht sein, dass Sie als Anle­ger wei­ter­hin kei­ner­lei Infor­ma­tio­nen über den bzw. die Zwi­schen­fi­nan­zie­rer erhal­ten. Mitt­ler­wei­le wur­den mehr als 23 Mio. US-Dol­lar (inkl. auf­ge­lau­fe­ner Zin­sen) „inves­tiert“ – eine sehr hohe Abhän­gig­keit. Zusam­men betra­gen die Ver­bind­lich­kei­ten mehr als 53 Mio. US-Dollar.

Glau­ben Sie, dass Ihre Inter­es­sen best­mög­lich ver­tre­ten wer­den? Wir haben erheb­li­che Zwei­fel dar­an und hal­ten eine Bün­de­lung der Anle­ger­inter­es­sen für zwin­gend erforderlich!

Gemäß § 11 Abs. 5 Ihres Gesell­schafts­ver­tra­ges kön­nen die Anle­ger eine außer­or­dent­li­che Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung nur mit min­des­tens 20 % des Gesell­schafts­ka­pi­tals ver­lan­gen. Wir wol­len eine außer­or­dent­li­che Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung durch­set­zen, auf der die offe­nen Fra­gen beant­wor­tet wer­den, und sam­meln daher Voll­mach­ten für die erfor­der­li­chen 20 %.

Hier­zu bit­ten wir um Ihre Mithilfe!

Bit­te ertei­len Sie eine Voll­macht auf die Kanz­lei Schirp Neu­sel & Part­ner Rechts­an­wäl­te mbB, die uns lau­fend berät, weil gemäß Gesell­schafts­ver­trag nur zur Berufs­ver­schwie­gen­heit ver­pflich­te­te Drit­te bevoll­mäch­tigt wer­den dürfen.

Die Voll­machts­er­tei­lung ist kos­ten­frei und unab­hän­gig von einer Mit­glied­schaft im AAA.

Das Voll­machts­for­mu­lar sen­den Sie bit­te direkt per Post, E‑Mail oder Fax an den Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. (AAA).

Wenn Sie noch wei­te­re geschlos­se­ne Fonds haben, fin­den Sie in uns einen Ansprech­part­ner für all Ihre Betei­li­gun­gen, ob not­lei­dend oder nicht, sind Sie bei uns rich­tig. Pro­fi­tie­ren auch Sie noch mehr von unse­rer Arbeit und wer­den Sie Mit­glied! Wir freu­en uns, wenn wir auch Sie künf­tig in Ihren Fonds­an­ge­le­gen­hei­ten bera­ten dür­fen und Sie gleich­zei­tig die Anle­ger­sei­te stärken.

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