Die Anleger wollen mehr Informationen und eine Gesellschafterversammlung durchsetzen!
Im Januar 2017 hat die CAVERAS Treuhand GmbH die Anleger der Aquila Southeast Europe HydropowerINVEST II GmbH & Co. KG um Stimmabgabe im schriftlichen Umlaufverfahren gebeten. Wichtigster Punkt war die Beschlussfassung über ein Restrukturierungskonzept, um eine kurzfristige Verwertung der Wasserkraftgesellschaft – und damit den Verlust des Anlegerkapitals – zu vermeiden.
Am 11. Januar 2017 hat der Vorstandsvorsitzende des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V., Thomas Lippert, an der von Aquila durchgeführten Web-Konferenz teilgenommen und zwei aus unserer Sicht wesentliche Fragen gestellt:
- Wer ist der Co-Investor des Fonds, der 26 % der Anteile hält?
- Wer hat die Wasserkraftgesellschaft zwischenfinanziert (rd. 16 Mio. US-Dollar als Nachrangdarlehen zu 7,5 % bzw. 8 % p. a.)?
Wie bereits zuvor in vergleichbaren Fällen beantwortet Aquila diese Fragen nicht, obwohl sie für die Anleger des Fonds von erheblicher Bedeutung sind. Laut Geschäftsbericht 2012 ist Ihr institutioneller Co-Investor ein großer deutscher Versicherungskonzern. Im Bericht über das Restrukturierungskonzept vom 30.12.2016 teilt Aquila mit, dass der Co-Investor ein Fonds sei, in den institutionelle Investoren investiert hätten. Mehr sagt Aquila dazu nicht. Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. hat daher eigene Recherchen angestellt und konnte den Co-Investor ermitteln.
Es kann nicht sein, dass Sie als Anleger weiterhin keinerlei Informationen über den bzw. die Zwischenfinanzierer erhalten. Mittlerweile wurden mehr als 23 Mio. US-Dollar (inkl. aufgelaufener Zinsen) „investiert“ – eine sehr hohe Abhängigkeit. Zusammen betragen die Verbindlichkeiten mehr als 53 Mio. US-Dollar.
Glauben Sie, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden? Wir haben erhebliche Zweifel daran und halten eine Bündelung der Anlegerinteressen für zwingend erforderlich!
Gemäß § 11 Abs. 5 Ihres Gesellschaftsvertrages können die Anleger eine außerordentliche Gesellschafterversammlung nur mit mindestens 20 % des Gesellschaftskapitals verlangen. Wir wollen eine außerordentliche Gesellschafterversammlung durchsetzen, auf der die offenen Fragen beantwortet werden, und sammeln daher Vollmachten für die erforderlichen 20 %.
Hierzu bitten wir um Ihre Mithilfe!
Bitte erteilen Sie eine Vollmacht auf die Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB, die uns laufend berät, weil gemäß Gesellschaftsvertrag nur zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Dritte bevollmächtigt werden dürfen.
Die Vollmachtserteilung ist kostenfrei und unabhängig von einer Mitgliedschaft im AAA.
Das Vollmachtsformular senden Sie bitte direkt per Post, E‑Mail oder Fax an den Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. (AAA).
Wenn Sie noch weitere geschlossene Fonds haben, finden Sie in uns einen Ansprechpartner für all Ihre Beteiligungen, ob notleidend oder nicht, sind Sie bei uns richtig. Profitieren auch Sie noch mehr von unserer Arbeit und werden Sie Mitglied! Wir freuen uns, wenn wir auch Sie künftig in Ihren Fondsangelegenheiten beraten dürfen und Sie gleichzeitig die Anlegerseite stärken.
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