Die POC Manage­ment GmbH, ver­tre­ten durch Edmund Kock­artz und Klaus Chris­tocho­witz, for­dert aktu­ell bei den Anle­gern der POC-Fonds 2, Growth, Growth 2., Growth 3 Plus und Natu­ral Gas 1, die an der DEL betei­ligt sind, die Kos­ten für die Steu­er­erklä­run­gen der Anle­ger in Kana­da für die Jah­re 2019 und 2020. Bei ca. 11.000 Betei­li­gun­gen sind dies ins­ge­samt rd. 0,8 Mio. CAD. Es han­delt sich dabei aus­drück­lich nicht um die Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten der DEL, die die­se aus ihren lau­fen­den Ein­künf­ten bestrei­ten muss, son­dern um die Kos­ten für die indi­vi­du­el­len Steu­er­klä­run­gen der Anle­ger. Grund­sätz­lich könn­te jeder Anle­ger die­se Erklä­run­gen kos­ten­frei über das Inter­net selbst erstel­len und ein­rei­chen. Es ist aber, vor allem wenn man im Eng­li­schen nicht ganz sat­tel­fest ist, nicht ganz ein­fach. Inso­fern ist es durch­aus sinn­voll, dies für die Anle­ger durch einen Steu­er­be­ra­ter erle­di­gen zu lassen. 

Aber vor­ab soll­te die Fonds­ge­schäfts­füh­rung ein paar wesent­li­che Fra­gen beant­wor­ten, und zwar für jeden Fonds einzeln: 

1. Wel­che Kos­ten für die Steu­er­erklä­run­gen der Anle­ger sind in den ver­gan­ge­nen Jah­ren pro Jahr angefallen? 

2. Wie hoch sind die von den Anle­gern hier­für geleis­te­ten Zahlungen? 

3. Wur­den auch für Anle­ger, die kei­ne Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten gezahlt haben, Steu­er­erklä­run­gen abgegeben? 

4. Wenn ja, wer hat die­se Kos­ten bezahlt? 

5. Ist sicher­ge­stellt, dass die Zah­lung jedes Anle­gers für sei­ne Steu­er­erklä­rung nur für die­se ver­wen­det wird und nicht für Steu­er­be­ra­tungs­leis­tun­gen gegen­über Drit­ten oder gänz­lich ande­re Zwecke? 

6. Wenn ja, wie wird dies sichergestellt? 

7. War­um ist in der Gewinn- und Ver­lust­rech­nung der DEL bei den sons­ti­gen Auf­wen­dun­gen im Jahr 2018 eine “Ver­gü­tung für kana­di­sche Steu­er­erklä­run­gen” aus­ge­wie­sen, der aber kei­ne sons­ti­gen Ein­nah­men aus Zah­lun­gen der Anle­ger gegen­über ste­hen? War­um erschei­nen die­se Kos­ten über­haupt im Jah­res­ab­schluss der DEL? 

Kock­artz und Chris­tocho­witz gehen alles ande­re als trans­pa­rent mit den Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten um. Wenn Sie als Anle­ger sicher­ge­hen wol­len, dass mit Ihrer Ein­zah­lung auch nur die auf Sie per­sön­lich ent­fal­len­den Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten bezahlt wer­den, las­sen Sie sich vor­ab die hier genann­ten Fra­gen von der Fonds­ge­schäfts­füh­rung beant­wor­ten und las­sen Sie sich vor allem auch eine Kopie des Steu­er­be­ra­tungs­ver­tra­ges schi­cken. Wir hel­fen Ihnen gern dabei, die Ant­wor­ten und den Ver­trag zu prü­fen (sofern Sie Ant­wor­ten und den Ver­trag erhal­ten). Wir hel­fen Ihnen dabei auch, wenn Sie nicht Mit­glied in unse­rem Ver­ein sind. Denn jeg­li­che Klä­rung der hier genann­ten Fra­gen erfolgt immer auch im Inter­es­se unse­rer Mitglieder. 

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