Mal­te Hart­wieg, Grün­der der Dima 24 und zahl­rei­cher Fonds-Kon­struk­te, mit denen Tau­sen­de von Anle­gern unglück­lich gewor­den sind, wur­de jetzt gemein­sam mit sei­nem Kol­le­gen Chris­ti­an Krup­pa nach jah­re­lan­gen Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft Mün­chen angeklagt.

Vor­erst war­tet er in Unter­su­chungs­haft auf die Eröff­nung sei­ner Ver­hand­lung. Die Ankla­ge­er­he­bung hilft den Anle­gern auch bei der Durch­set­zung ihrer zivi­len Ansprü­che, obwohl die sicher­ge­stell­ten Mit­tel nur einen Trop­fen auf dem hei­ßen Stein dar­stel­len, wenn man die Gesamt­zahl der geschä­dig­ten Anle­ger betrach­tet. Die meis­ten davon haben inzwi­schen die Sache aller­dings auch schon zu den Akten gelegt und die Bücher geschlossen.

Wir ver­fol­gen die Sache für unse­re Mit­glie­der und infor­mie­ren ziel­ge­rich­tet dann, wenn wei­te­re Schrit­te sinn­voll wer­den. Eben­so prü­fen wir die Mög­lich­kei­ten einer grenz­über­schrei­ten­den Rea­li­sie­rung von bereits gegen Mal­te Hart­wieg erlang­ten Titeln, was zwar mit erheb­li­chen Mühen ver­bun­den ist, mög­li­cher­wei­se aber doch zum Erfolg führt. Unser Vor­stands­mit­glied Kers­tin Kon­dert hat die Sach­ver­hal­te recher­chiert und auf­be­rei­tet und bleibt für unse­re Mit­glie­der wei­ter am Ball.

Zum The­ma Mal­te Hart­wieg und Dima 24  gibt es Ent­wick­lun­gen. Lesen Sie dazu hier weiter.

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