Die MCE-Fonds, die in kur­zer Zeit viel Geld mit Schiffs­be­teil­gun­gen im Zweit­markt ver­die­nen woll­ten, sind seit gerau­mer Zeit insol­vent. Jetzt hat der Insol­venz­ver­wal­ter Dr. Tim Gessner/Görg Rechts­an­wäl­te die Anle­ger des MCE Fonds 09 auf­ge­for­dert, die ohne­hin schma­len Aus­schüt­tun­gen wie­der zurück­zu­zah­len. Die Zah­lungs­auf­for­de­rung lässt aller­dings weder die Höhe der ange­mel­de­ten For­de­run­gen erken­nen noch die Gläubiger.

Wir haben die Sache anwalt­lich prü­fen las­sen. Nach Auf­fas­sung der uns lau­fend bera­ten­den Anwäl­te der Kanz­lei Schirp & Part­ner spricht viel dafür, dass auch auf­grund der beson­de­ren gesell­schafts­recht­li­chen Kon­zep­ti­on kei­ne Ver­pflich­tung zur Rück­zah­lung besteht. Dar­aus folgt zunächst die Emp­feh­lung an jeden betrof­fe­nen Anle­ger, die Ansprü­che als unbe­grün­det schrift­lich zurück­zu­wei­sen. Das gilt ins­be­son­de­re ange­sichts der extrem kur­zen Frist bis zum 20. Janu­ar 2021, die der Insol­venz­ver­wal­ter gesetzt hat. Wir arbei­ten der­zeit dar­an, eine gemein­sa­me Stra­te­gie für die betrof­fe­nen Anle­ger zu erar­bei­ten, und wer­den uns in Kür­ze dazu melden.

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