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Am 3. März 2022 hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg über das Vermögen zahlreicher Deutsche Lichtmiete Gesellschaften Vermögensarreste verhängt und alle Anleger der
betroffenen Gesellschaften aufgefordert, sich bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg unter dem Aktenzeichen 11B AR 100359/21 als sogenannte Tatverletzte zu melden und mitzuteilen, ob und in welcher Höhe sie einen Anspruch auf Ersatz geltend machen. Die Erwerber der Partizipationsscheine der Lichtmiete Holding AG wurden zu einer gesonderten Anspruchsanmeldung unter dem Aktenzeichen 11B AR 100641/21 (SH Tatverletzte) aufgefordert.
Hintergrund der Vermögensarreste ist der Verdacht der Staatsanwaltschaft Oldenburg, dass die Beschuldigten in den Prospekten bewusst irreführende Angaben gemacht haben oder haben machen lassen, um auf diese Weise Investorengelder einzuwerben und den wirtschaftlichen Fortbestand der Deutsche Lichtmiete Gesellschaften sowie ihr eigenes Einkommen aus der Tätigkeit dort zu sichern, während eine Erfüllung der Rückzahlungsverpflichtungen aufgrund der Ertragslage der Unternehmensgruppe nicht zu erwarten war.
Der AAA arbeitet im Hinblick auf dieses Thema eng mit der Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, RAe Schirp & Partner, und dem Wirtschaftsjournalisten Stefan Loipfinger zusammen. Wir sind uns einig in der Empfehlung an die Anleger, die Forderungen bei der Staatsanwaltschaft umgehend anzumelden. Anhand der dort zur Verfügung gestellten Formulare ist die Anmeldung einfach.
Die Kanzlei Schirp & Partner bietet betroffenen Anlegern für den 16. März 2022 von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr ein Webinar zu diesem Thema an, das unsere Vorstandsvorsitzende Kerstin Kondert moderiert. Die rechtliche Seite wird RAin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach beleuchten, die wirtschaftliche Seite Stefan Loipfinger. Im Rahmen des Webinars werden wir Ihre Fragen nach Möglichkeit beantworten.
Die Teilnahme am Webinar ist unverbindlich und kostenlos.
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