Es gibt aktu­el­le Ent­wick­lun­gen zu Tho­mas Lloyd. Lesen Sie dazu hier weiter.

Die Unter­neh­mens­grup­pe Tho­masLloyd hat an die Anle­ger des geschlos­se­nen Fonds Zwei­te Cle­an­tech Infra­struk­tur­ge­sell­schaft mbH & Co. KG gera­de Unter­la­gen zur schrift­li­chen Beschluss­fas­sung ver­schickt. Die Anle­ger sol­len den Jah­res­ab­schluss für das Jahr 2020 (kein Feh­ler, vom Abschluss 2021 ist über­haupt noch nicht die Rede!) geneh­mi­gen und Geschäfts­füh­rung und Treu­hän­de­rin ent­las­ten. Dafür legt Tho­masLloyd den Anle­gern ledig­lich Aus­zü­ge aus den Abschluss­un­ter­la­gen vor. Die Anle­ger bekom­men weder einen Jah­res­ab­schluss­be­richt noch einen Geschäfts­be­richt. Sie kön­nen den voll­stän­di­gen Abschluss auch nicht durch Steu­er­be­ra­ter oder Rechts­an­wäl­te prü­fen las­sen, weil nur sie per­sön­lich Ein­sicht in die Unter­la­gen neh­men kön­nen. Und das auch nur im Büro in Frank­furt nach vor­he­ri­ger Ter­min­ab­stim­mung. Das Büro in Frank­furt ist aller­dings nicht der Ort, an dem der Fonds ver­wal­tet wird. Das geschieht in der Schweiz. Es ist schon schwie­rig, an der Frank­fur­ter Adres­se per Gerichts­voll­zie­her etwas zustel­len zu las­sen. Die Gerichts­voll­zie­her hat­ten in der Ver­gan­gen­heit Pro­ble­me, dort über­haupt einen Ansprech­part­ner für die Zustel­lung zu finden.

Wie sich die Inves­ti­tio­nen des Fonds ent­wi­ckelt haben, ver­schweigt Tho­masLloyd den Anle­gern. Der Fonds inves­tiert nach Abzug sei­ner Kos­ten das ein­ge­sam­mel­te Anle­ger­ka­pi­tal in die Tho­masLloyd Cle­an­tech Infra­struc­tu­re Hol­ding GmbH (TL CTI Hol­ding). Deren Jah­res­ab­schluss 2020 bil­det die Basis für den Abschluss des Fonds. Aber der Jah­res­ab­schluss 2020 der TL CTI Hol­ding GmbH ist weder im Bun­des­an­zei­ger noch im Unter­neh­mens­re­gis­ter ver­öf­fent­licht, obwohl er seit mehr als einem Jahr über­fäl­lig ist.

Und was dem Fass die Kro­ne auf­setzt: Obwohl die Zwei­te Cle­an­tech Infra­struk­tur­ge­sell­schaft mbH & Co. KG zum Ende des Jah­res 2019 geschlos­sen wur­de, sol­len die Anle­ger für das Jahr 2020 noch nach­träg­lich Pro­vi­si­ons­zah­lun­gen geneh­mi­gen, und zwar in mehr als dop­pel­ter Höhe des ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Satzes.

Aus unse­rer Sicht kann man in allen zur Abstim­mung gestell­ten Punk­ten vor die­sem Hin­ter­grund die Geneh­mi­gung nur verweigern.

Anle­ger der Zwei­te Cle­an­tech Infra­struk­tur­ge­sell­schaft mbH & Co. KG, die sich enga­gie­ren wol­len, kön­nen unse­re Vor­stands­vor­sit­zen­de Kers­tin Kon­dert gern direkt anspre­chen. Wir befas­sen uns bereits seit gerau­mer Zeit inten­siv mit der Materie.

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