Hil­fe für Fonds­an­le­ger kann auch scha­den. Was Fonds­an­le­ger tun kön­nen, um sich vor unse­riö­ser Bera­tung zu schützen.

Der Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz nimmt häu­fig Kon­takt zu Fonds­an­le­gern auf, um Inter­es­sen zu bün­deln und aus­rei­chend Voll­mach­ten zur Ein­be­ru­fung von Gesell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen zu sam­meln. Die Lat­te dafür hängt ziem­lich hoch, meist bei 20 % des Fonds­ka­pi­tals. Auf den Gesell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen sol­len dann je nach Fonds ent­we­der Bei­rä­te instal­liert, Son­der­prü­fun­gen ver­an­lasst oder sogar die Geschäfts­füh­rung aus­ge­tauscht wer­den. Sol­che Maß­nah­men, die den ein­zel­nen Fonds­an­le­ger kein (zusätz­li­ches) Geld kos­ten, aber häu­fig am bes­ten sei­ne Inter­es­sen schüt­zen, sind nur auf Ebe­ne der Fonds­ge­sell­schaft mög­lich. Ein Fonds­an­le­ger allein kann inso­fern nichts errei­chen. Hier kommt es erheb­lich dar­auf an, dass sich eine gro­ße Zahl von Anle­gern zusammenschließt.

Es ist nicht ganz ein­fach, so vie­le Anle­ger zum Han­deln zu moti­vie­ren, selbst wenn der Lei­dens­druck schon groß ist und die Fonds­ge­schäfts­füh­rung mit den Anle­gern Schlit­ten fährt. Ein Grund dafür, dass Fonds­an­le­ger auf sol­che Rund­schrei­ben nicht reagie­ren, besteht sicher­lich dar­in, dass sie, sobald ihr Fonds in irgend­ei­ner Form not­lei­dend wird, mit Bera­tungs­an­ge­bo­ten über­schüt­tet wer­den. Wie lässt sich in die­sem Moment am bes­ten die Spreu vom Wei­zen tren­nen? Im Fol­gen­den haben wir aus­ge­wähl­te Anhalts­punk­te zusam­men­ge­tra­gen, an denen man sich im Fall der Fäl­le ori­en­tie­ren kann:

  1. Es scha­det nie, Infor­ma­tio­nen zu erhal­ten. Eine E‑Mail ist schnell gelöscht, aber es ist nie ver­kehrt, bes­ser Bescheid zu wis­sen. Neh­men Sie also ruhig alle Ange­bo­te an, bei denen Sie kos­ten­los Infor­ma­tio­nen erhalten.
  2. Prü­fen Sie ganz genau, von wem die Infor­ma­tio­nen stam­men. Meist reicht es aus, die Namen der Absen­der in die Inter­net-Such­ma­schi­ne Ihrer Wahl ein­zu­ge­ben. Unse­riö­se Absen­der sind häu­fig über Jah­re mit einer ähn­li­chen Masche unter­wegs, so dass man ent­spre­chen­de Bericht­erstat­tung im Inter­net ohne gro­ßen Auf­wand fin­det. Erstre­cken Sie die Suche ruhig auf die wei­te­ren Ver­trags­part­ner, die Ihnen ggf. zusätz­lich noch vor­ge­stellt wer­den, wie z.B. Dienst­leis­ter, Rechts­an­wäl­te, usw.
  3. Prü­fen Sie das Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis. Auch 150 Euro sind raus­ge­wor­fe­nes Geld, wenn Sie dafür kei­ne ange­mes­se­ne Leis­tung erhal­ten. Nur um Infor­ma­tio­nen zu erhal­ten, müs­sen Sie kein Geld aus­ge­ben, wenn es jeman­dem ledig­lich dar­um geht, Anle­ger­stim­men zu sammeln.
  4. Falls Ihnen anwalt­li­che Leis­tun­gen ange­bo­ten wer­den (gera­de auch mit Hin­weis auf bereits erstrit­te­ne Urtei­le) und Sie eine sol­che anwalt­li­che Ver­tre­tung in Erwä­gung zie­hen, dann emp­feh­len wir Ihnen, vor Man­dats­er­tei­lung ein paar Fra­gen zu stel­len: Konn­te das erstrit­te­ne Urteil auch voll­streckt wer­den? Das heißt: Hat der Anle­ger, für den die Kla­ge gewon­nen wur­de, auch Geld erhal­ten? Das schöns­te Urteil nützt Ihnen nichts, wenn der Geg­ner nicht mehr bezah­len kann oder nicht auf­find­bar ist. Es pas­siert auch häu­fig, dass mit Urtei­len gewor­ben wird, die auf Ihren kon­kre­ten Fall gar nicht pas­sen. Fra­gen Sie auch hier vor Man­dats­er­tei­lung kon­kret nach, inwie­fern ein bereits erstrit­te­nes Urteil auf Ihren Fall über­trag­bar ist. Wenn auf die­se Fra­ge kei­ne ganz kon­kre­te und für Sie plau­si­ble Ant­wort kommt, sind Sie an der fal­schen Stel­le. Und fra­gen Sie auch nach Ver­jäh­rungs­aspek­ten. Der XI. Zivil­se­nat des BGH hat Anfang 2021 eine Ent­schei­dung getrof­fen, die ins­be­son­de­re auf die Ver­jäh­rung von Pro­spekt­haf­tungs­an­sprü­chen bei allen Fonds, die zwi­schen Mit­te 2005 und Ende Mai 2012 auf­ge­legt wur­den, ganz erheb­li­che Aus­wir­kun­gen hat. Las­sen Sie sich vor Man­dats­er­tei­lung genau dar­über auf­klä­ren, ob hier ggf. Gefah­ren für Sie liegen.
  5. Blei­ben Sie kri­tisch. Sind die Argu­men­te, die Sie lesen, plau­si­bel? Hat sich der Ver­fas­ser erkenn­bar mit Ihrem kon­kre­ten Fonds befasst oder sind die Inhal­te belie­big auf diver­se Fonds über­trag­bar? Wird deut­lich, wie der Ver­fas­ser vor­ge­hen will und was genau er von Ihnen möch­te? Las­sen Sie sich nur auf etwas ein, das Sie ver­ste­hen. Nut­zen Sie die Mög­lich­kei­ten, ent­spre­chend nach­zu­fra­gen. Wenn Ihnen die­se Mög­lich­keit nicht ange­bo­ten wird, dann ist das auch kein gutes Zeichen.

Unse­re Mit­glie­der lei­ten uns eine Viel­zahl von Hilfs­an­ge­bo­ten wei­ter, die sie in der Post haben, damit wir uns dazu äußern. Manch­mal sind die­se Ange­bo­te soli­de, häu­fi­ger die­nen sie aber mehr den wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen der Absen­der. Wir hel­fen unse­ren Mit­glie­dern auch dabei, hier zwi­schen Weg­wer­fen und Mit­ma­chen zu entscheiden.

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