Zu den Stei­ner-Fonds gibt es Neu­ig­kei­ten. Lesen Sie dazu hier weiter.

Beschluss­fas­sung über die Ein­set­zung neu­er Kom­ple­men­tä­rin bei den Steiner-Fonds

Wie wir ver­gan­ge­ne Woche bereits ver­mu­tet haben, ist die Kom­ple­men­tä­rin der Stei­ner-Fonds auf­grund der Insol­ven­zen beim MAP Anspar Plan 4 selbst insol­venz­ge­fähr­det. Die Fonds­ver­wal­tung will nun im Eil­ver­fah­ren einen Vor­rats­be­schluss zur Instal­la­ti­on einer neu­en Kom­ple­men­tä­rin her­bei­füh­ren, was nach unse­rer Auf­fas­sung auch grund­sätz­lich rich­tig und wich­tig ist: Es muss ver­mie­den wer­den, dass die Fonds zu OHGen wer­den, weil ihre Kom­ple­men­tä­rin wegfällt.

Insolvenz Komplementärin Steiner Fonds

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Die Beschluss­fas­sung lässt aller­dings aus unse­rer Sicht deut­lich zu wün­schen übrig. Letzt­lich sol­len die Anle­ger die Kat­ze im Sack kau­fen. Denn es fehlt die Infor­ma­ti­on, wer die Gesell­schafts­an­tei­le die­ser — für jeden Fonds sepa­rat ein­zu­rich­ten­den — neu­en Kom­ple­men­tä­rin­nen hal­ten soll. Auch die Über­nah­me von deren Geschäfts­füh­rung durch Hen­drik Böhrn­sen ist ledig­lich als Absicht dekla­riert, nicht aber im Beschluss selbst fest­ge­schrie­ben. Letzt­lich kann die Stei­ner-Geschäfts­füh­rung auf­grund die­ses Vor­rats­be­schlus­ses auch bei den neu­en Kom­ple­men­tä­rin­nen ver­fah­ren, wie sie will.

Unse­re Emp­feh­lung lau­tet daher, auf­grund der Dring­lich­keit zwar dem Beschluss zuzu­stim­men, aber gleich­zei­tig bei der Fonds­ver­wal­tung ein­zu­for­dern, dass die Gesell­schafts­an­tei­le der neu­en Kom­ple­men­tä­rin­nen von den Fonds selbst über­nom­men wer­den, also als sog. “Eigen-GmbHs” ein­ge­rich­tet wer­den sol­len. Min­des­tens soll­ten die Fonds aber eine Kauf­op­ti­on hin­sicht­lich der Gesell­schafts­an­tei­le ihrer neu­en Kom­ple­men­tä­rin­nen erhalten.

Es gibt hin­sicht­lich der Fonds­in­ves­ti­tio­nen noch viel auf­zu­klä­ren. Nach unse­ren bis­he­ri­gen Recher­chen haben die Fonds Inves­ti­tio­nen getä­tigt, die wirt­schaft­lich für sie von Anfang an unsin­nig waren. Hen­drik Böhrn­sen, der nicht mehr ganz neue Geschäfts­füh­rer der MAP Ver­wal­tungs GmbH, will nach eige­nen Anga­ben die­se Auf­klä­rungs­ar­beit unter­stüt­zen, wenn nicht sogar selbst betrei­ben. Bis­her hat er bei uns einen Ver­trau­ens­vor­sprung. Wenn jetzt aber neue Kom­ple­men­tä­rin­nen ein­ge­rich­tet wer­den, deren Gesell­schafts­an­tei­le wie­der direkt oder indi­rekt Illya Stei­ner gehö­ren, dann wäre die­ser Ver­trau­ens­vor­sprung ver­spielt. Jetzt besteht die gro­ße Chan­ce zu zei­gen, dass in der Ver­wal­tung der Stei­ner-Fonds tat­säch­lich neue Sai­ten auf­ge­zo­gen wer­den. Wir wer­den in den nächs­ten Tagen erfah­ren, ob die­se Chan­ce genutzt wird.

Der Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. ist seit dem ver­gan­ge­nen Jahr inten­siv mit der Auf­klä­rungs­ar­beit in den Fonds befasst und sam­melt Voll­mach­ten der Anle­ger, um die Auf­klä­rungs­ar­beit mit Nach­druck vor­an­trei­ben und auch die Ein­be­ru­fung von Prä­senz­ver­samm­lun­gen durch­set­zen zu kön­nen. Dar­an hat sich ange­sichts der aktu­el­len Situa­ti­on nichts geän­dert. Ganz im Gegen­teil: Die man­geln­de Trans­pa­renz bei der aktu­el­len Beschluss­fas­sung lässt noch ein­mal deut­li­cher wer­den, dass sich die Anle­ger hier drin­gend orga­ni­sie­ren müs­sen. Der Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. ist für alle Anle­ger der Stei­ner-Fonds eine Anlauf­stel­le. Mel­den Sie sich ein­fach per E‑Mail kos­ten­los, unver­bind­lich und jeder­zeit wider­ruf­bar für unse­ren Infor­ma­ti­ons­ver­tei­ler an. Und ertei­len sie uns eben­so kos­ten­frei und wider­ruf­lich Voll­macht für die Ein­be­ru­fung einer Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung und die Ein­sicht­nah­me in die Fondsunterlagen.

Kers­tin Kon­dert, 13. Febru­ar 2023

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