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BGH hat zuguns­ten der P&R‑Anleger wei­te­re NZB zurückgewiesen

Ste­fan Loip­fin­ger berich­tet heu­te in einem Son­der­news­let­ter zum The­ma P&R:

Bild von Justitia Statue bzgl. Rechtsprechung für P&R Anleger

Foto von Pixabay

“Eine zwei­te Zurück­wei­sung einer Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­de wegen Anfech­tungs­an­sprü­chen bei P&R schafft nun wohl end­gül­tig Klar­heit. Die­ses Mal wur­de die Münch­ner OLG-Ent­schei­dung bestä­tigt, die den Son­der­fall P&R‑Leasing betrifft. Wenn über­haupt, dann hät­te der BGH hier anders ent­schei­den kön­nen. Aber im Gegen­teil: Er hat sei­nen Beschluss nicht ein­mal aus­führ­lich begrün­det. War­um auch, das tat er ja schon in sei­nem ers­ten ver­öf­fent­lich­ten Beschluss, der damit zusätz­lich auf­ge­wer­tet wird. Nur eines fin­de ich merk­wür­dig, bevor ich den haupt­ver­ant­wort­li­chen Anle­ger­ver­tre­ter zu Wort kom­men las­se: Die­se Ent­schei­dung erging eben­falls am 26. Janu­ar 2023. Dabei teil­te die Pres­se­stel­le zu die­sem Ver­fah­ren am 9. März mit: „Die Sache liegt dem Senat noch zur Ent­schei­dung vor.“ Hm, war das nur hier falsch oder kom­men die nächs­ten Tage auch die zwei feh­len­den Nichtzulassungsbeschwerden?

Die recht­li­che Ein­ord­nung über­las­se ich nun Rechts­an­walt Dr. Alex­an­der Hobels­ber­ger von der Münch­ner Kanz­lei Hobels­ber­ger & Neid­lin­ger: „P&R‑Anleger kön­nen auf­at­men, die Pilot­ver­fah­ren des Insol­venz­ver­wal­ters sind jetzt höchst­rich­ter­lich und ein­deu­tig zuguns­ten der Anle­ger ent­schie­den. Die Ent­schei­dun­gen des Bun­des­ge­richts­hofs machen deut­lich, dass er für alle P&R‑Gesellschaften eine Anfecht­bar­keit wegen unent­gelt­li­cher Leis­tung klar ablehnt. Das gilt unab­hän­gig davon, in wel­che P&R‑Gesellschaft inves­tiert wur­de und ob der Rück­kauf­preis für die Con­tai­ner im Ein­zel­fall garan­tiert war, oder nicht. Ich gehe davon aus, dass der Insol­venz­ver­wal­ter nun­mehr zügig die Anfech­tungs­an­sprü­che wegen unent­gelt­li­cher Leis­tung gegen­über allen betrof­fe­nen Anle­gern fal­len lässt.”

Kers­tin Kon­dert, 21. März 2023

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