An dieser Stelle haben wir häufig gestellte Fragen rund um die Mitgliedschaft zusammengefasst.
Nein! Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. prüft in Zusammenarbeit mit jeweils eigens hinzu gezogenen Rechtsanwälten detailliert die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen. Nicht jeder Anleger eines geschlossenen Fonds muss oder sollte klagen. Eine Empfehlung für oder gegen eine Klage bzw. eine rechtliche Vertretung hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel auch von der der Bonität der Anspruchsgegner. Es kann sein, dass grundsätzlich Ansprüche bestehen, aber die potentiellen Gegner wirtschaftlich gar nicht in der Lage sind, Ansprüche im Obsiegensfall zu bedienen. Es kann aber auch sein, dass inhaltlich kein Anlass für eine Klage besteht.
Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e. V. erstellte erstmalig in seiner Vereinsgeschichte eine Leistungsbilanz zum Stichtag 31.12.2015, seitdem alle zwei Jahre. Die Leistungsbilanzen verschaffen den Mitgliedern des Vereins sowie interessierten Dritten einen detaillierten Überblick über die bisherige Arbeit des Vereins.
Die Leistungsbilanzen umfassen alle geschlossenen Fonds und sonstigen Beteiligungen, bei denen der Aktionsbund in den Jahren seit seiner Gründung in größerem Umfang tätig war.
Unsere Leistungsbilanzen können Sie im Menüpunkt “Verein/Erfolge” herunterladen.
Als Anleger eines geschlossenen Fonds oder einer anderen problematischen Beteiligung im Grauen Kapitalmarkt erhalten Sie eventuell nicht nur Post von Ihrer Geschäftsführung bzw. Fondsverwaltung, sondern auch von Ihnen bis dahin unbekannten Dritten (Anlegerschutzvereinen, Interessensgemeinschaften, Rechtsanwaltskanzleien, „Anlegerschutz-Gesellschaften“ usw.). Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass der BGH mehrfach entschieden hat, dass Sie als Anleger einer Personengesellschaft (z. B. in der Rechtsform der GmbH & Co. KG) das Recht haben, die Namen und Anschriften Ihrer Mitgesellschafter zu kennen. Dies ist auch richtig und in vielen Fonds, insbesondere in Problemsituationen, für die Interessenbündelung zwingend erforderlich. Auch wir arbeiten nur effektiv, wenn wir die Anleger erreichen und die Stimmen bündeln können.
Wenn Sie Mitglied im Aktionsbund sind, dann erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Handlungsempfehlungen direkt von uns. Schreiben, die Sie von Dritten erhalten, können Sie uns gern zur Stellungnahme weiterleiten.
Ja, der Mitgliedsbeitrag des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V. ist bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Gewerbebetrieb steuerlich absetzbar. Die Geltendmachung erfolgt im Rahmen der Sonderwerbungskosten- bzw. Sonderbetriebsausgabenmeldung bei Ihren jeweiligen Fondsbeteiligungen.
JA! Bitte teilen Sie uns mit, welche Beteiligungen im Grauen Kapitalmarkt Sie gezeichnet haben (geschlossene Fonds, Direktinvestments, Nachrangdarlehen, Genussscheine etc.), damit wir Ihnen auch unaufgefordert Informationen zu Ihren Beteiligungen zusenden können, falls es hier Neuigkeiten gibt. Über Beteiligungen, von denen wir nicht wissen, dass Sie sie haben, können wir Sie auch nicht informieren. Das Einfachste ist, Sie senden uns Kopien Ihrer jeweiligen Beitrittserklärung, damit wir auch Ihre Beteiligungshöhe und Ihr Beitrittsdatum erfassen können. Die Übermittlung ist in Ihrem Interesse!
Ja und Nein! Halten Eheleute Fondsbeteiligungen zusammen, dann reicht es, wenn einer (sie oder er) Mitglied im Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. wird. Haben Eheleute allerdings Beteiligungen jeweils allein (separat) gezeichnet, dann ist eine Mitgliedschaft für jeden erforderlich.
Die Kündigung ist jeweils mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende möglich, jedoch erstmals zum Ende des ersten vollen Kalenderjahres der Mitgliedschaft. Das bedeutet: Wenn Sie im Juni eines Jahres beitreten, dann können Sie erstmals zum Ende des Folgejahres kündigen.
Die Kündigung muss bis spätestens zum 30. September eines Jahres per Fax, per E‑Mail oder per Post erfolgen. Sie erhalten umgehend eine Kündigungsbestätigung.
Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Mitgliedsjahr wird nach Beitritt fällig und wird zusammen mit der Aufnahmegebühr von Ihrem Konto eingezogen. Der Folgebeitrag (Jahresbeitrag: 240 Euro) für das nächste Kalenderjahr wird im Januar eingezogen.
Überweisungen oder eine Zahlung in monatlichen Raten ist leider nicht möglich.
Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Bankverbindung schnellstmöglich mit, danke.
Fast 2,5 Milliarden Euro Entschädigungssumme und über 15.000 Fälle, in denen auf der Basis der wirtschaftlichen Auswertungen und Recherchen des Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. Schadensersatz durchgesetzt werden konnten, sprechen für sich. Mehr als 100 erfolgreich umgesetzte Sanierungskonzepte auf Fondsebene zeigen die Stärke, die im gebündelten Vorgehen liegt. Kompetenz, die Vertrauen schafft und den Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. zur größten deutschen Interessenvereinigung im Bereich des Grauen Kapitalmarktes macht. Seit unserer Gründung im Jahr 2002 haben wir im Rahmen der Mitgliedschaft mehr als 10.000 Anleger beraten.
Unsere ausführliche Leistungsbilanz finden Sie im Menüpunkt “Verein/Erfolge“.
- Bündelung und Vertretung der Interessen von Anlegern bei Beteiligungen am Grauen Kapitalmarkt
- Analyse und kritische Bewertung von geschlossenen Fonds und anderen Beteiligungen, z.B. auch Portfoliobewertungen in Erbfällen
- Vertretung der Stimmrechte unserer Mitglieder auf Gesellschafterversammlungen
- Beratung bei Abstimmungen in schriftlichen Umlaufverfahren
- Unterstützung beim Austausch von Fondsgeschäftsführungen und der Installation von Beiräten
- Bezug der Quartals-Zeitschrift „Anlegerschutzbrief“, die über aktuelle Themen im Bereich Grauer Kapitalmarkt informiert
- kostenfreie Teilnahme an Anleger-Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Kapitalmarktthemen
Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. arbeitet themenabhängig mit verschiedenen Anwaltskanzleien zusammen.
Nein!
Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. darf keine juristische Vertretung im Zusammenhang mit Klagen oder außergerichtlichen Verfahren durchführen. Dafür ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Anwaltskanzlei notwendig.
Nein, automatisch funktioniert das nicht. Denn wir sind darauf angewiesen, dass mindestens ein Mitglied uns die Unterlagen schickt, weil die Initiatoren es nicht tun. Sobald uns aber die Abstimmungsunterlagen eines Fonds vorliegen, prüfen wir in aller Regel nicht nur anhand der aktuellsten Informationen den Sachverhalt, sondern auch anhand der sonstigen Unterlagen, die bei uns zu diesem Fonds vorhanden sind. Danach versendet der AAA eine Abstimmungsempfehlung per E‑Mail an seine Mitglieder, die an diesem Fonds beteiligt sind. Damit Sie alle Informationen zu all Ihren Fonds erhalten, müssen Sie uns also mitteilen, wo Sie beteiligt sind.
Es gibt Fonds, bei denen der AAA mehrere Hundert Anleger vertritt, es gibt aber auch Fonds, die nur ein AAA-Mitglied gezeichnet hat. Sofern uns keine Abstimmungsunterlagen vorliegen, können wir auch keine Abstimmungsempfehlung versenden. Bitte senden Sie uns daher die jeweiligen Abstimmungsunterlagen nebst Berichten zur Prüfung zu, damit wir Ihnen auch eine Empfehlung aussprechen können. Sobald uns die Unterlagen vorliegen, versenden wir in den darauffolgenden Tagen eine Empfehlung an alle AAA-Mitglieder, die an diesem Fonds beteiligt sind.
Grundsätzlich beinhaltet die Mitgliedschaft im Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. die wirtschaftliche Beratung zu allen am Grauen Kapitalmarkt gezeichneten Beteiligungen. Der Beratungsumfang richtet sich nach den vorhandenen Informationen. Sofern rechtliche Beratung erforderlich wird, verweisen wir an entsprechend spezialisierte Anwaltskanzleien.
Eine Mitgliedschaft im Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. kostet 240 Euro p. a. — unterjährig anteilig. Wenn Sie z. B. im Juni eines Jahres beitreten, dann zahlen Sie für die Monate Juni bis Dezember insgesamt 140 Euro. Im Folgejahr wird der Jahresbeitrag im Januar für das Gesamtjahr fällig.
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 60 Euro.
Sie können Ihren Mitgliedsantrag direkt über unseren Online-Shop abschließen. Den Link finden Sie unter dem Menüpunkt “Verein” und dann weiter auf “Mitgliedschaft”. Oder klicken Sie hier um direkt weiter geleitet zu werden.
Alternativ können Sie auch die PDF-Version ausdrucken und ausfüllen. Diesen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter dem Menüpunkt “Verein” und dann weiter auf “Mitgliedschaft”. Oder klicken Sie hier um direkt weiter geleitet zu werden. Bitte schicken Sie uns die ausgefüllte und unterschriebene Version im Anschluss per Fax (030–315 193 420), per E‑Mail (service@aktionsbund.de) oder per Post zu.
In beiden Fällen erhalten Sie im Nachgang eine Aufnahmebestätigung und Ihre persönliche Mitgliedsnummer.