Auch im Jahr 2021 sind im Kapi­tal­markt die Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Pan­de­mie zu spü­ren. Gesell­schaf­ter­be­schlüs­se wer­den nahe­zu aus­schließ­lich in schrift­li­chen Umlauf­ver­fah­ren gefasst. Selbst in kri­ti­schen Situa­tio­nen ist der per­sön­li­che Aus­tausch im Rah­men von Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen fast aus­ge­schlos­sen. Im Grau­en Kapi­tal­markt zeich­net sich immer mehr ab, dass auch bei den am Markt stark zuneh­men­den “Grü­nen” Invest­ments eben­so schwar­ze Scha­fe ihr Unwe­sen trei­ben wie zuvor, als es sich aus­schließ­lich um den “Grau­en” Kapi­tal­markt handelte.

  • Der AAA nimmt die geschlos­se­nen Fonds der Tho­masLloyd-Grup­pe kri­tisch unter die Lupe. Die Grup­pe war bereits 2019 ins Visier der BaFin gera­ten und hat­te dann zum Ende des Jah­res 2019 ihre Fonds erst nach jah­re­lan­ger Plat­zie­rungs­pha­se geschlos­sen. Im zwei­ten Halb­jahr 2020 stock­ten dann die Aus­schüt­tun­gen und Tho­masLloyd will Anfang 2021 eine für die Anle­ger nach­tei­li­ge Umstruk­tu­rie­rung durch­füh­ren. Die­sen Plan gibt TL dann Ende des ers­ten Quar­tals auf. Der AAA hat zuvor publik gemacht, dass bereits hin­ter dem Rücken der Anle­ger ver­trag­lich Ent­nah­me­rech­te geän­dert wur­den. Außer­dem finan­ziert der AAA Anle­ger­kla­gen auf Aus­kunfts- und Ein­sichts­rech­te, die über­wie­gend gewon­nen werden.
  • Anfang des Jah­res kippt der XI. Zivil­se­nat des BGH die lang­jäh­ri­ge Recht­spre­chung zur Haf­tung der Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter geschlos­se­ner Fonds völ­lig über­ra­schend. Betrof­fen sind nahe­zu alle noch rechts­hän­gi­gen Pro­spekt­haf­tungs­kla­gen, die sich gegen die Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter geschlos­se­ner Fonds rich­ten. Der AAA befasst sich inten­siv mit der Recht­spre­chungs­ent­wick­lung, ver­netzt die Bemü­hun­gen ver­schie­de­ner Anwalts­kanz­lei­en, die auf Anle­ger­sei­te tätig sind, und stellt eine Fül­le von Mate­ri­al zusam­men, die allen Anwalts­kanz­lei­en zur Ver­fü­gung gestellt wird.
  • Die Insol­venz­ver­wal­ter der MCE-Fonds ver­schi­cken im Lau­fe des Jah­res nach und nach an fast alle Anle­ger der MCE-Fonds Auf­for­de­run­gen, die in der Ver­gan­gen­heit erhal­te­nen Aus­schüt­tun­gen zurück­zu­zah­len. Der AAA wer­tet die Jah­res­ab­schlüs­se und wei­te­res Mate­ri­al aus, kommt zu dem Ergeb­nis, dass die Anle­ger die Aus­schüt­tungs­rück­for­de­run­gen zurück­wei­sen kön­nen, und orga­ni­siert eine gemein­sa­me Ver­tre­tung sei­ner Mit­glie­der, ohne dass die­sen zusätz­li­che Kos­ten entstehen.
  • Die Geschäfts­füh­rung der POC-Fonds initi­iert eine grund­le­gen­de Umstruk­tu­rie­rung der Fonds, mit der sich Kers­tin Kon­dert für den AAA inten­siv befasst. Die Umwand­lung von Kom­man­dit­be­tei­li­gun­gen an deut­schen Fonds­ge­sell­schaf­ten in Direkt­be­tei­li­gun­gen an einer kana­di­schen Gesell­schaft ist nach unse­rer Über­zeu­gung haf­tungs­träch­tig und unaus­ge­go­ren. Der AAA finan­ziert die Anfech­tungs­kla­ge eines Anlegers.