Auch im Jahr 2021 sind im Kapitalmarkt die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu spüren. Gesellschafterbeschlüsse werden nahezu ausschließlich in schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Selbst in kritischen Situationen ist der persönliche Austausch im Rahmen von Präsenzveranstaltungen fast ausgeschlossen. Im Grauen Kapitalmarkt zeichnet sich immer mehr ab, dass auch bei den am Markt stark zunehmenden “Grünen” Investments ebenso schwarze Schafe ihr Unwesen treiben wie zuvor, als es sich ausschließlich um den “Grauen” Kapitalmarkt handelte.
- Der AAA nimmt die geschlossenen Fonds der ThomasLloyd-Gruppe kritisch unter die Lupe. Die Gruppe war bereits 2019 ins Visier der BaFin geraten und hatte dann zum Ende des Jahres 2019 ihre Fonds erst nach jahrelanger Platzierungsphase geschlossen. Im zweiten Halbjahr 2020 stockten dann die Ausschüttungen und ThomasLloyd will Anfang 2021 eine für die Anleger nachteilige Umstrukturierung durchführen. Diesen Plan gibt TL dann Ende des ersten Quartals auf. Der AAA hat zuvor publik gemacht, dass bereits hinter dem Rücken der Anleger vertraglich Entnahmerechte geändert wurden. Außerdem finanziert der AAA Anlegerklagen auf Auskunfts- und Einsichtsrechte, die überwiegend gewonnen werden.
- Anfang des Jahres kippt der XI. Zivilsenat des BGH die langjährige Rechtsprechung zur Haftung der Gründungsgesellschafter geschlossener Fonds völlig überraschend. Betroffen sind nahezu alle noch rechtshängigen Prospekthaftungsklagen, die sich gegen die Gründungsgesellschafter geschlossener Fonds richten. Der AAA befasst sich intensiv mit der Rechtsprechungsentwicklung, vernetzt die Bemühungen verschiedener Anwaltskanzleien, die auf Anlegerseite tätig sind, und stellt eine Fülle von Material zusammen, die allen Anwaltskanzleien zur Verfügung gestellt wird.
- Die Insolvenzverwalter der MCE-Fonds verschicken im Laufe des Jahres nach und nach an fast alle Anleger der MCE-Fonds Aufforderungen, die in der Vergangenheit erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Der AAA wertet die Jahresabschlüsse und weiteres Material aus, kommt zu dem Ergebnis, dass die Anleger die Ausschüttungsrückforderungen zurückweisen können, und organisiert eine gemeinsame Vertretung seiner Mitglieder, ohne dass diesen zusätzliche Kosten entstehen.
- Die Geschäftsführung der POC-Fonds initiiert eine grundlegende Umstrukturierung der Fonds, mit der sich Kerstin Kondert für den AAA intensiv befasst. Die Umwandlung von Kommanditbeteiligungen an deutschen Fondsgesellschaften in Direktbeteiligungen an einer kanadischen Gesellschaft ist nach unserer Überzeugung haftungsträchtig und unausgegoren. Der AAA finanziert die Anfechtungsklage eines Anlegers.