Nein! Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. prüft in Zusammenarbeit mit seiner Partnerkanzlei detailliert die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen. Nicht jeder Anleger eines geschlossenen Fonds muss gleich klagen. Eine Empfehlung für oder gegen eine Klage bzw. eine rechtliche Vertretung hängt von vielen Faktoren ab. So zum Beispiel die Bonität der Anspruchgegner. Es kann sein, dass grundsätzlich Ansprüche bestehen, aber die potentiellen Gegner wirtschaftlich gar nicht in der Lage sind, Ansprüche im Obsiegensfall zu bedienen.
Kategorie: FAQs
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