Als Anleger eines geschlossenen Fonds erhalten Sie in den letzten Jahren nicht nur Post von Ihrer Geschäftsführung bzw. Fondsverwaltung, sondern auch von Ihnen bis dahin unbekannten Dritten (Anlegerschutzvereinen, von Interessensgemeinschaften, von Rechtsanwaltskanzleien und von „Anlegerschutz-Gesellschaften“). Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass der BGH mehrfach entschieden hat, dass Sie als Anleger einer Personengesellschaft (z. B. in der Rechtsform der GmbH & Co. KG) das Recht haben, die Namen und Anschriften Ihrer Mitgesellschafter zu kennen. Dies ist auch richtig und in vielen Fonds, insbesondere in Problemsituationen, für die Interessensbündelung zwingend erforderlich. Auch wir arbeiten nur effektiv, wenn wir die Anleger erreichen und die Stimmen bündeln können.
Wenn Sie Mitglied im Aktionsbund sind, dann erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Handlunsgempfehlungen direkt von uns oder unserer Partnerkanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB (Berlin). Schreiben Dritter können Sie erstmal ignorieren.
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