Cate­go­ry: FAQs 

Ja und Nein! Hal­ten Ehe­leu­te Fonds­be­tei­li­gun­gen zusam­men, dann reicht es, wenn einer (sie oder er) Mit­glied im Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. wird. Haben Ehe­leu­te aller­dings Betei­li­gun­gen jeweils allein (sepa­rat) gezeich­net, dann ist eine Mit­glied­schaft für jeden erforderlich.

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