Category: FAQs
Ja und Nein! Halten Eheleute Fondsbeteiligungen zusammen, dann reicht es, wenn einer (sie oder er) Mitglied im Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. wird. Haben Eheleute allerdings Beteiligungen jeweils allein (separat) gezeichnet, dann ist eine Mitgliedschaft für jeden erforderlich.
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