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Glossar
Die Hafteinlage ist der im Handelsregister eingetragene Betrag, mit dem ein Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft Dritten gegenüber haftet. Die Hafteinlage muss nicht mit der Pflichteinlage übereinstimmen. Wird die Hafteinlage vom Gesellschafter nicht vollständig geleistet bzw. wieder an diesen zurückgezahlt, kann es zum Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung kommen.
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