Ein geschlossener Fonds hat stets einen Geschäftsführer oder Geschäftsbesorger. In der Regel besteht ein geschlossener Fonds aus mehreren hundert Anlegern, welche im gesamten Bundesgebiet leben und die Arbeit der Geschäftsführung schwerlich kontrollieren können. Diese Aufgabe übernimmt ein Beirat. Ein Beirat ist ein Gremium mit beratender und vor allem kontrollierender Funktion. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Installation eines Beirates bei geschlossenen Fonds nicht. In den meisten Fällen sieht der Gesellschaftsvertrag die Bildung eines Beirates durch Gesellschafterwahlen vor.
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