Massen- oder Sammelklagen, wie wir sie aus den USA kennen, gibt es in Deutschland nicht. Bei uns fehlt die Möglichkeit, andere einen Rechtsstreit ausfechten zu lassen und sich erst dann anzuschließen, wenn der Sieg gewiss ist. Hierzulande gilt: Jeder, der einen Anspruch durchsetzen will, muss ihn auch selbst geltend machen. Wenn in Deutschland die Rede von „Sammelklagen“ ist, sind die sogenannten subjektiven Klagehäufungen gemeint. Eine größere Anzahl von Geschädigten, die dieselbe Kapitalanlage gezeichnet haben, kann sich zusammenschließen und von einem gemeinsamen Anwalt vertreten lassen.
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