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Glossar
Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, so wird er erst fünf Jahre nach seinem Ausscheiden von der Haftung frei. Wenn der Fonds also innerhalb von fünf Jahren nach dem Ausscheiden Insolvenz anmelden muss, haftet der ehemalige Gesellschafter immer noch. Diese Frist beginnt mit der Austragung des Gesellschafters aus dem Handelsregister. Wenn keine Eintragung erfolgt, z.B. bei der GbR; erst, wenn die Gläubiger vom Ausscheiden erfahren haben.
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