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Glossar
Prospekthaftung bedeutet, der Emittent eines Wertpapiers oder eines geschlossenen Fonds sowie eventuelle Mitbegründer haften für entstandene Schäden, wenn der Emissionsprospekt eines Wertpapiers oder eines geschlossenen Fonds unwahre oder irreführende Angaben zum Nachteil der Käufer enthält. Dies ist in Deutschland unter anderem im Börsengesetz und im Verkaufsprospektgesetz geregelt.
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