Cate­go­ry: Glossar 

Ton­na­ge bezeich­net den Raum eines Schiffs. Die Ton­na­ge­steu­er ist folg­lich eine Steu­er auf den Schiffs­raum. Genau­er ist die Net­to­raum­zahl Bemes­sungs­grund­la­ge für die Steu­er. Die­se Net­to­raum­zahl gibt die rei­ne Grö­ße des Fracht­raums (in steu­er­li­chen Zusam­men­hän­gen auch Net­to­ton­ne genannt) und ist im Schiffs­brief ausgewiesen. 

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