Cate­go­ry: Glossar 

Gesamt­schuld­ner sind meh­re­re Per­so­nen, die neben­ein­an­der die­sel­be Leis­tung schul­den. Der Gläu­bi­ger kann die Leis­tung nur ein­mal for­dern. Doch darf er frei aus­wäh­len, bei wel­chem der Schuld­ner er sie ein­for­dert, ein­klagt und/oder vollstreckt. 

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