Publikumsgesellschaft ist kein Rechtsbegriff. Man bezeichnet damit Gesellschaften, die darauf ausgerichtet sind, dass ihr zahlreiche – auf dem Kapitalmarkt angeworbene – Anleger beitreten. Diese Anleger hatten weder die Möglichkeit, das Vertragswerk zu beeinflussen, noch stehen sie in einer persönlichen Beziehung zueinander, wie es bei gewöhnlichen Personengesellschaften der Fall ist. Geschlossene Fonds sind regelmäßig Publikumsgesellschaften, müssen es aber nicht sein. Es gibt auch die sogenannten private placements. Das sind Fonds, die für bestimmte (institutionelle) Großanleger maßgeschneidert werden.
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