An die­ser Stel­le haben wir häu­fig gestell­te Fra­gen rund um die Mit­glied­schaft zusammengefasst.

Cate­go­ry: FAQs

Nein! Der Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. prüft in Zusam­men­ar­beit mit jeweils eigens hin­zu gezo­ge­nen Rechts­an­wäl­ten detail­liert die wirt­schaft­li­chen und recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen. Nicht jeder Anle­ger eines geschlos­se­nen Fonds muss oder soll­te kla­gen. Eine Emp­feh­lung für oder gegen eine Kla­ge bzw. eine recht­li­che Ver­tre­tung hängt von vie­len Fak­to­ren ab, zum Bei­spiel auch von der der Boni­tät der Anspruchs­geg­ner. Es kann sein, dass grund­sätz­lich Ansprü­che bestehen, aber die poten­ti­el­len Geg­ner wirt­schaft­lich gar nicht in der Lage sind, Ansprü­che im Obsie­gens­fall zu bedie­nen. Es kann aber auch sein, dass inhalt­lich kein Anlass für eine Kla­ge besteht.

Cate­go­ry: FAQs

Der Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e. V. erstell­te erst­ma­lig in sei­ner Ver­eins­ge­schich­te eine Leis­tungs­bi­lanz zum Stich­tag 31.12.2015, seit­dem alle zwei Jah­re. Die Leis­tungs­bi­lan­zen ver­schaf­fen den Mit­glie­dern des Ver­eins sowie inter­es­sier­ten Drit­ten einen detail­lier­ten Über­blick über die bis­he­ri­ge Arbeit des Vereins.

Die Leis­tungs­bi­lan­zen umfas­sen alle geschlos­se­nen Fonds und sons­ti­gen Betei­li­gun­gen, bei denen der Akti­ons­bund in den Jah­ren seit sei­ner Grün­dung in grö­ße­rem Umfang tätig war.

Unse­re Leis­tungs­bi­lan­zen kön­nen Sie im Menü­punkt “Verein/Erfolge” her­un­ter­la­den.

Cate­go­ry: FAQs

Als Anle­ger eines geschlos­se­nen Fonds oder einer ande­ren pro­ble­ma­ti­schen Betei­li­gung im Grau­en Kapi­tal­markt erhal­ten Sie even­tu­ell nicht nur Post von Ihrer Geschäfts­füh­rung bzw. Fonds­ver­wal­tung, son­dern auch von Ihnen bis dahin unbe­kann­ten Drit­ten (Anle­ger­schutz­ver­ei­nen, Inter­es­sens­ge­mein­schaf­ten, Rechts­an­walts­kanz­lei­en, „Anle­­ger­­schutz-Gesel­l­­schaf­­ten“ usw.). Dies hängt ins­be­son­de­re damit zusam­men, dass der BGH mehr­fach ent­schie­den hat, dass Sie als Anle­ger einer Per­so­nen­ge­sell­schaft (z. B. in der Rechts­form der GmbH & Co. KG) das Recht haben, die Namen und Anschrif­ten Ihrer Mit­ge­sell­schaf­ter zu ken­nen. Dies ist auch rich­tig und in vie­len Fonds, ins­be­son­de­re in Pro­blem­si­tua­tio­nen, für die Inter­es­sen­bün­de­lung zwin­gend erfor­der­lich. Auch wir arbei­ten nur effek­tiv, wenn wir die Anle­ger errei­chen und die Stim­men bün­deln können.

Wenn Sie Mit­glied im Akti­ons­bund sind, dann erhal­ten Sie alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen und Hand­lungs­emp­feh­lun­gen direkt von uns. Schrei­ben, die Sie von Drit­ten erhal­ten, kön­nen Sie uns gern zur Stel­lung­nah­me weiterleiten.

Cate­go­ry: FAQs

Ja, der Mit­glieds­bei­trag des Akti­ons­bun­des Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. ist bei Ein­künf­ten aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung sowie aus Gewer­be­be­trieb steu­er­lich absetz­bar. Die Gel­tend­ma­chung erfolgt im Rah­men der Son­­der­­wer­­bungs­­­kos­­ten- bzw. Son­der­be­triebs­aus­ga­ben­mel­dung bei Ihren jewei­li­gen Fondsbeteiligungen.

Cate­go­ry: FAQs

JA! Bit­te tei­len Sie uns mit, wel­che Betei­li­gun­gen im Grau­en Kapi­tal­markt Sie gezeich­net haben (geschlos­se­ne Fonds, Direkt­in­vest­ments, Nach­rang­dar­le­hen, Genuss­schei­ne etc.), damit wir Ihnen auch unauf­ge­for­dert Infor­ma­tio­nen zu Ihren Betei­li­gun­gen zusen­den kön­nen, falls es hier Neu­ig­kei­ten gibt. Über Betei­li­gun­gen, von denen wir nicht wis­sen, dass Sie sie haben, kön­nen wir Sie auch nicht infor­mie­ren. Das Ein­fachs­te ist, Sie sen­den uns Kopien Ihrer jewei­li­gen Bei­tritts­er­klä­rung, damit wir auch Ihre Betei­li­gungs­hö­he und Ihr Bei­tritts­da­tum erfas­sen kön­nen. Die Über­mitt­lung ist in Ihrem Interesse!

Cate­go­ry: FAQs

Ja und Nein! Hal­ten Ehe­leu­te Fonds­be­tei­li­gun­gen zusam­men, dann reicht es, wenn einer (sie oder er) Mit­glied im Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. wird. Haben Ehe­leu­te aller­dings Betei­li­gun­gen jeweils allein (sepa­rat) gezeich­net, dann ist eine Mit­glied­schaft für jeden erforderlich.

Cate­go­ry: FAQs

Die Kün­di­gung ist jeweils mit einer Kün­di­gungs­frist von drei Mona­ten zum Jah­res­en­de mög­lich, jedoch erst­mals zum Ende des ers­ten vol­len Kalen­der­jah­res der Mit­glied­schaft. Das bedeu­tet: Wenn Sie im Juni eines Jah­res bei­tre­ten, dann kön­nen Sie erst­mals zum Ende des Fol­ge­jah­res kündigen.

Die Kün­di­gung muss bis spä­tes­tens zum 30. Sep­tem­ber eines Jah­res per Fax, per E‑Mail oder per Post erfol­gen. Sie erhal­ten umge­hend eine Kündigungsbestätigung.

Cate­go­ry: FAQs

Der Mit­glieds­bei­trag für das lau­fen­de Mit­glieds­jahr wird nach Bei­tritt fäl­lig und wird zusam­men mit der Auf­nah­me­ge­bühr von Ihrem Kon­to ein­ge­zo­gen. Der Fol­ge­bei­trag (Jah­res­bei­trag: 240 Euro) für das nächs­te Kalen­der­jahr wird im Janu­ar eingezogen.

Über­wei­sun­gen oder eine Zah­lung in monat­li­chen Raten ist lei­der nicht möglich.

Bit­te tei­len Sie uns Ände­run­gen Ihrer Bank­ver­bin­dung schnellst­mög­lich mit, danke.

Cate­go­ry: FAQs

Fast 2,5 Mil­li­ar­den Euro Ent­schä­di­gungs­sum­me und über 15.000 Fäl­le, in denen auf der Basis der wirt­schaft­li­chen Aus­wer­tun­gen und Recher­chen des Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. Scha­dens­er­satz durch­ge­setzt wer­den konn­ten, spre­chen für sich. Mehr als 100 erfolg­reich umge­setz­te Sanie­rungs­kon­zep­te auf Fonds­ebe­ne zei­gen die Stär­ke, die im gebün­del­ten Vor­ge­hen liegt. Kom­pe­tenz, die Ver­trau­en schafft und den Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. zur größ­ten deut­schen Inter­es­sen­ver­ei­ni­gung im Bereich des Grau­en Kapi­tal­mark­tes macht. Seit unse­rer Grün­dung im Jahr 2002 haben wir im Rah­men der Mit­glied­schaft mehr als 10.000 Anle­ger beraten.

Unse­re aus­führ­li­che Leis­tungs­bi­lanz fin­den Sie im Menü­punkt “Verein/Erfolge“.

Cate­go­ry: FAQs
  1. Bün­de­lung und Ver­tre­tung der Inter­es­sen von Anle­gern bei Betei­li­gun­gen am Grau­en Kapitalmarkt
  2. Ana­ly­se und kri­ti­sche Bewer­tung von geschlos­se­nen Fonds und ande­ren Betei­li­gun­gen, z.B. auch Port­fo­lio­be­wer­tun­gen in Erbfällen
  3. Ver­tre­tung der Stimm­rech­te unse­rer Mit­glie­der auf Gesellschafterversammlungen
  4. Bera­tung bei Abstim­mun­gen in schrift­li­chen Umlaufverfahren
  5. Unter­stüt­zung beim Aus­tausch von Fonds­ge­schäfts­füh­run­gen und der Instal­la­ti­on von Beiräten
  6. Bezug der Quar­­tals-Zei­t­­schrift „Anle­ger­schutz­brief“, die über aktu­el­le The­men im Bereich Grau­er Kapi­tal­markt informiert
  7. kos­ten­freie Teil­nah­me an Anle­­ger-Infor­­ma­­ti­ons­­ver­­an­stal­­tun­­gen zu ver­schie­de­nen Kapitalmarktthemen
Cate­go­ry: FAQs

Der Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. arbei­tet the­men­ab­hän­gig mit ver­schie­de­nen Anwalts­kanz­lei­en zusammen.

Cate­go­ry: FAQs

Nein!

Der Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. darf kei­ne juris­ti­sche Ver­tre­tung im Zusam­men­hang mit Kla­gen oder außer­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren durch­füh­ren. Dafür ist eine Ver­tre­tung durch einen Rechts­an­walt bzw. eine Anwalts­kanz­lei notwendig.

Cate­go­ry: FAQs

Nein, auto­ma­tisch funk­tio­niert das nicht. Denn wir sind dar­auf ange­wie­sen, dass min­des­tens ein Mit­glied uns die Unter­la­gen schickt, weil die Initia­to­ren es nicht tun. Sobald uns aber die Abstim­mungs­un­ter­la­gen eines Fonds vor­lie­gen, prü­fen wir in aller Regel nicht nur anhand der aktu­ells­ten Infor­ma­tio­nen den Sach­ver­halt, son­dern auch anhand der sons­ti­gen Unter­la­gen, die bei uns zu die­sem Fonds vor­han­den sind. Danach ver­sen­det der AAA eine Abstim­mungs­emp­feh­lung per E‑Mail an sei­ne Mit­glie­der, die an die­sem Fonds betei­ligt sind. Damit Sie alle Infor­ma­tio­nen zu all Ihren Fonds erhal­ten, müs­sen Sie uns also mit­tei­len, wo Sie betei­ligt sind.

Es gibt Fonds, bei denen der AAA meh­re­re Hun­dert Anle­ger ver­tritt, es gibt aber auch Fonds, die nur ein AAA-Mit­­glied gezeich­net hat. Sofern uns kei­ne Abstim­mungs­un­ter­la­gen vor­lie­gen, kön­nen wir auch kei­ne Abstim­mungs­emp­feh­lung ver­sen­den. Bit­te sen­den Sie uns daher die jewei­li­gen Abstim­mungs­un­ter­la­gen nebst Berich­ten zur Prü­fung zu, damit wir Ihnen auch eine Emp­feh­lung aus­spre­chen kön­nen. Sobald uns die Unter­la­gen vor­lie­gen, ver­sen­den wir in den dar­auf­fol­gen­den Tagen eine Emp­feh­lung an alle AAA-Mit­­glie­­der, die an die­sem Fonds betei­ligt sind.

Cate­go­ry: FAQs

Grund­sätz­lich beinhal­tet die Mit­glied­schaft im Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. die wirt­schaft­li­che Bera­tung zu allen am Grau­en Kapi­tal­markt gezeich­ne­ten Betei­li­gun­gen. Der Bera­tungs­um­fang rich­tet sich nach den vor­han­de­nen Infor­ma­tio­nen. Sofern recht­li­che Bera­tung erfor­der­lich wird, ver­wei­sen wir an ent­spre­chend spe­zia­li­sier­te Anwaltskanzleien.

Cate­go­ry: FAQs

Eine Mit­glied­schaft im Akti­ons­bund Akti­ver Anle­ger­schutz e.V. kos­tet 240 Euro p. a. — unter­jäh­rig antei­lig. Wenn Sie z. B. im Juni eines Jah­res bei­tre­ten, dann zah­len Sie für die Mona­te Juni bis Dezem­ber ins­ge­samt 140 Euro. Im Fol­ge­jahr wird der Jah­res­bei­trag im Janu­ar für das Gesamt­jahr fällig.

Die ein­ma­li­ge Auf­nah­me­ge­bühr beträgt 60 Euro.

Cate­go­ry: FAQs

Sie kön­nen Ihren Mit­glieds­an­trag direkt über unse­ren Online-Shop abschlie­ßen. Den Link fin­den Sie unter dem Menü­punkt “Ver­ein” und dann wei­ter auf “Mit­glied­schaft”. Oder kli­cken Sie hier um direkt wei­ter gelei­tet zu werden.

Alter­na­tiv kön­nen Sie auch die PDF-Ver­­­si­on aus­dru­cken und aus­fül­len. Die­sen fin­den Sie auch auf unse­rer Inter­net­sei­te unter dem Menü­punkt “Ver­ein” und dann wei­ter auf “Mit­glied­schaft”. Oder kli­cken Sie hier um direkt wei­ter gelei­tet zu wer­den. Bit­te schi­cken Sie uns die aus­ge­füll­te und unter­schrie­be­ne Ver­si­on  im Anschluss per Fax (030–315 193 420), per E‑Mail (service@aktionsbund.de) oder per Post zu.

In bei­den Fäl­len erhal­ten Sie im Nach­gang eine Auf­nah­me­be­stä­ti­gung und Ihre per­sön­li­che Mitgliedsnummer.