Als Anleger einer Kapitalanlage sieht man sich häufig juristischen und kaufmännischen Fachbegriffen ausgesetzt. An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige Begriffsdefinitionen an die Hand geben, um ein wenig Licht in den Wörterdschungel zu bringen.
Die Haftung des Kommanditisten lebt wieder auf, wenn und soweit die Hafteinlage zurückgezahlt wird. Das kommt gar nicht so selten vor. Eine Rückzahlung der Haftsumme sieht das Gesetz nämlich, sobald der Fonds ausschüttet, obwohl keine Gewinne vorhanden sind. Denn in diesem Fall erhalten die Zeichner Gelder, die aus dem Eigenkapital des Fonds stammen. Da davon ausgegangen wird, dass sie damit ihr Haftkapital zurückbekommen, haften sie erneut, soweit sie die Haftsumme zurückerhalten haben.
Die Gesellschafter einer Personengesellschaft müssen die vereinbarten Beiträge leisten. Bei Fonds sind das stets Geldbeiträge, bei anderen Gesellschaften kann es sich auch z.B. um Dienstleistungen handeln. Buchhalterisch nennt man die Geldbeiträge „Einlagen“. Im Fondsbereich wird von „Eigenkapital“ gesprochen. (Im Gegensatz zu Fremdkapital, das die Darlehen bezeichnet, die der Fonds aufnimmt.)
Ein Nachschuss ist ein weiterer Beitrag eines Gesellschafters, der erforderlich wird, wenn rote Zahlen geschrieben werden. Nachschüsse können meist nicht gefordert werden. Siehe hierzu unter Nachschüsse.
Die Hafteinlage ist der im Handelsregister eingetragene Betrag, mit dem ein Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft Dritten gegenüber haftet. Die Hafteinlage muss nicht mit der Pflichteinlage übereinstimmen. Wird die Hafteinlage vom Gesellschafter nicht vollständig geleistet bzw. wieder an diesen zurückgezahlt, kann es zum Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung kommen.
Die Pflichteinlage ist der Betrag, den ein Kommanditist einer Kommanditgesellschaft gemäß Gesellschaftsvertrag verpflichtet ist zu leisten. Die Pflichteinlage muss nicht der Hafteinlage (=Haftsumme) entsprechen.
Ein geschlossener Fonds hat stets einen Geschäftsführer oder Geschäftsbesorger. In der Regel besteht ein geschlossener Fonds aus mehreren hundert Anlegern, welche im gesamten Bundesgebiet leben und die Arbeit der Geschäftsführung schwerlich kontrollieren können. Diese Aufgabe übernimmt ein Beirat. Ein Beirat ist ein Gremium mit beratender und vor allem kontrollierender Funktion. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Installation eines Beirates bei geschlossenen Fonds nicht. In den meisten Fällen sieht der Gesellschaftsvertrag die Bildung eines Beirates durch Gesellschafterwahlen vor.
Das Agio ist ein Aufgeld bzw. Aufschlag auf den Ausgabepreis eines Kommanditanteils.
Ein Emittent ist ein Herausgeber von Wertpapieren. In der Regel sind dies privatwirtschaftliche Unternehmen, Staaten oder Bundesländer, die sich Kapital beschaffen möchten.
Geschlossene Fonds machen das Komplizierte einfach und ermöglichen es dem kleinen Investor, an großen Investitionen teilzuhaben. Ob es um eine Beteiligung an einem Einkaufszentrum in den USA, einem Windpark in Mecklenburg-Vorpommern oder an einem Supertanker geht – eine Unterschrift genügt. Schon mit 10.000 Euro sind Sie dabei. Diese Beschreibung bleibt natürlich im Vagen. Will man aber genauer beschreiben, was ein geschlossener Fonds ist, dann stellt man schnell fest, dass es nicht nur eine Antwort gibt.
Der BSI — Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen- also die Interessenvertretung der Initiatoren schreibt auf seiner Seite: „Geschlossene Fonds sind eine seit Jahrzehnten etablierte und vor allem in Deutschland verbreitete Form einer besonders transparenten Vermögensanlage.“ Im Prinzip richtig (wenn das mit der Transparenz auch nicht immer stimmt) – nur was erklärt das?
Etwas weiter bringt uns vielleicht diese Beschreibung: Geschlossene Fonds sind Gesellschaften, die ein bestimmtes Projekt realisieren. Das kann ein Haus, ein Gewerbezentrum, ein Windpark, ein Film oder etwas anderes sein. Das Prinzip ist immer gleich: Der Initiator sammelt für ein bestimmtes Projekt bei Kapitalanlegern Geld ein, das Eigenkapital. Ist der erforderliche Betrag eingesammelt, wird der Fonds geschlossen. Dann kann kein weiterer Zeichner mehr beitreten. Eben darin unterscheidet sich ein geschlossener von offenen Fonds. Offene Fonds sammeln unbeschränkt Geld ein und sind im Prinzip unendlich erweiterbar. Je mehr Geld sie einsammeln, desto mehr legen sie an. Bei geschlossenen Fonds nimmt die Fondsgesellschaft häufig zusätzlich noch Darlehen bei einer Bank auf, die Fremdfinanzierung. Mit diesem Geld kann jetzt das jeweilige Projekt durchgeführt werden. Diese Mischung aus Eigenkapital und Fremdfinanzierung ist typisch, aber nicht zwingend. Es gibt auch Fonds, die sich nur mit Eigenkapital finanzieren, man nennt sie Eigenkapitalfonds.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gilt als Grundform der Personengesellschaft. Sie ist im Prinzip ganz einfach strukturiert: Mindestens zwei Personen schließen sich zusammen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Das kann jeder legale Zweck sein, nur kein Handelsunternehmen. Denn dann wäre es eine offenen Handelsgesellschaft. Beispiele: Zwei Studenten organisieren ein Grillfest. Der eine besorgt die Würstchen, der andere das Bier. Drei Ärzte gründen eine Gemeinschaftspraxis. Vier Bauunternehmer bauen einen Staudamm in China. Oder 2.000 Kapitalanleger verpachten ein Einkaufszentrum in Berlin. All diese Vorhaben könnte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts durchführen. Ein Handelsunternehmen dagegen läge vor, wenn der Gesellschaftszweck der An- und Verkauf von Waren wäre. Die Gesellschafter einer GbR haften für Gesellschaftsverbindlichkeiten regelmäßig als Gesamtschuldner (siehe dort).
Die GmbH & Co. KG ist eine Form der Kommanditgesellschaft, deren Komplementärin (Vollhafter) eine GmbH ist. Damit ist das Kapital, mit der die Komplementärin haftet, auf das Gesellschaftskapital der GmbH beschränkt.
Die KG ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens einem Gesellschafter besteht, der unbeschränkt haftet (Komplementär), und mindestens einem, der beschränkt haftet (Kommanditisten). Bei der KG werden die Geschäfte von dem Komplementär geführt. Der Kommanditist ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung des Kommanditisten tritt ein, wenn für ihn eine Haftsumme ins Handelsregister eingetragen wird. Er haftet dann in der eingetragenen Höhe. Hat er diese Summe in die Gesellschaft eingelegt, haftet er nicht mehr.
Massen- oder Sammelklagen, wie wir sie aus den USA kennen, gibt es in Deutschland nicht. Bei uns fehlt die Möglichkeit, andere einen Rechtsstreit ausfechten zu lassen und sich erst dann anzuschließen, wenn der Sieg gewiss ist. Hierzulande gilt: Jeder, der einen Anspruch durchsetzen will, muss ihn auch selbst geltend machen. Wenn in Deutschland die Rede von „Sammelklagen“ ist, sind die sogenannten subjektiven Klagehäufungen gemeint. Eine größere Anzahl von Geschädigten, die dieselbe Kapitalanlage gezeichnet haben, kann sich zusammenschließen und von einem gemeinsamen Anwalt vertreten lassen.
Das Emissionskapital ist das von den Kapitalanlegern eingebrachte Kapital der Gesellschaft, also in der Regel das Eigenkapital.
Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, so wird er erst fünf Jahre nach seinem Ausscheiden von der Haftung frei. Wenn der Fonds also innerhalb von fünf Jahren nach dem Ausscheiden Insolvenz anmelden muss, haftet der ehemalige Gesellschafter immer noch. Diese Frist beginnt mit der Austragung des Gesellschafters aus dem Handelsregister. Wenn keine Eintragung erfolgt, z.B. bei der GbR; erst, wenn die Gläubiger vom Ausscheiden erfahren haben.
Prospekthaftung bedeutet, der Emittent eines Wertpapiers oder eines geschlossenen Fonds sowie eventuelle Mitbegründer haften für entstandene Schäden, wenn der Emissionsprospekt eines Wertpapiers oder eines geschlossenen Fonds unwahre oder irreführende Angaben zum Nachteil der Käufer enthält. Dies ist in Deutschland unter anderem im Börsengesetz und im Verkaufsprospektgesetz geregelt.
Die Rendite gibt das Verhältnis der Auszahlungen zu den Einzahlungen einer Kapitalanlage an. Meistens wird sie in Prozent pro Jahr angegeben. Es gibt unterschiedliche Renditekennziffern, also mögliche Berechnungsmethoden so wie beispielsweise die IRR-Rendite (Interne Zinsfußmethode).
Tonnage bezeichnet den Raum eines Schiffs. Die Tonnagesteuer ist folglich eine Steuer auf den Schiffsraum. Genauer ist die Nettoraumzahl Bemessungsgrundlage für die Steuer. Diese Nettoraumzahl gibt die reine Größe des Frachtraums (in steuerlichen Zusammenhängen auch Nettotonne genannt) und ist im Schiffsbrief ausgewiesen.
Gesamtschuldner sind mehrere Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung schulden. Der Gläubiger kann die Leistung nur einmal fordern. Doch darf er frei auswählen, bei welchem der Schuldner er sie einfordert, einklagt und/oder vollstreckt.
Ein Nachschuss ist eine Geldleistung der Gesellschafter die über die bereits geleistete Einlage hinaus geht. Insbesondere werden Nachschüsse gefordert, wenn es der Gesellschaft wirtschaftlich schlecht geht und die Aufnahme von Fremdmitteln über Banken nicht erfolgen kann. In der Regel sind Nachschüsse freiwillige Leistung. Sie können aber auch, abhängig von der Unternehmensform, gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag geregelt sein.
Publikumsgesellschaft ist kein Rechtsbegriff. Man bezeichnet damit Gesellschaften, die darauf ausgerichtet sind, dass ihr zahlreiche – auf dem Kapitalmarkt angeworbene – Anleger beitreten. Diese Anleger hatten weder die Möglichkeit, das Vertragswerk zu beeinflussen, noch stehen sie in einer persönlichen Beziehung zueinander, wie es bei gewöhnlichen Personengesellschaften der Fall ist. Geschlossene Fonds sind regelmäßig Publikumsgesellschaften, müssen es aber nicht sein. Es gibt auch die sogenannten private placements. Das sind Fonds, die für bestimmte (institutionelle) Großanleger maßgeschneidert werden.