Auch der Graue Kapitalmarkt bekam in 2020 die Folgen der Corona-Pandemie zu spüren. Zumindest konnte diese als Begründung für verschiedene Fehlentwicklungen herhalten, selbst wenn deren Ursachen tatsächlich ganz woanders lagen. Pandemiebedingt fanden weder Gesellschafterversammlungen noch Anleger-Informationsveranstaltungen statt. Selbst mündliche Gerichtsverhandlungen wurden nur in sehr geringem Umfang angesetzt, eine Vielzahl von Terminen wurde verschoben. Unsere Beratungsleistungen haben wir nahezu ausschließlich am Telefon oder schriftlich erbracht.
- Die Anleger des HL 193 haben die Schlusszahlung und somit insgesamt Rückflüsse von rd. 105 % des Kapitaleinsatzes erhalten. Der AAA hat die Sanierung dieses Fonds, der zwischenzeitlich mit 30 % am Zweitmarkt gehandelt wurde, begleitet.
- Für die Fondsbeteiligungen der AAA-Mitglieder werden zunehmend Kaufangebote unterbreitet. Der AAA analysiert die jeweiligen Fonds und bewertet für seine Mitglieder die Kaufangebote.
- Der AAA begleitet mit seiner wirtschaftlichen Expertise und Hintergrundrecherchen Anlegerklagen im Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) zu den Fonds HCI USA II, HCI Shipping Select XXV, MPC Reeferflottenfonds 1 und MPC Reefer Flottenflonds II. In allen Verfahren finden mündliche Verhandlungen vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (im Fall des HCI USA II vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen) statt, in allen Fällen stellen die jeweils zuständigen Senate Prospektfehler fest. Eine Entscheidung ergeht bisher nur zum HCI Shipping Select XXV, und zwar zu Gunsten der Anleger. Wie zu erwarten war, sind die Musterbeklagten in Revision gegangen. In den weiteren Verfahren sollen streitige Punkte noch über Sachverständigengutachten geklärt werden.
- Die POC-Fonds bleiben ein Dauerthema des AAA. Denn die neuen Geschäftsführer lösen ihre Versprechen hinsichtlich besserer Transparenz nicht ein. Die Anschreiben, die die Anleger erhalten, sind widersprüchlich und lückenhaft. Der AAA hilft, Licht ins Dunkel zu bringen und über Missstände aufzuklären.
- Der AAA analysiert die Prospekte zu den Zweitmarktfonds der NORDCAPITAL-Gruppe und unterstützt Prospekthaftungsklagen der Anleger. Das Landgericht Hamburg kommt zu dem Ergebnis, dass der Prospekt unzureichend über die Bevorteilung der Gründungsgesellschafter aufklärt, und verurteilt die Gründungsgesellschafter zum Schadensersatz. Auch hier hat die Gegenseite wie zu erwarten war Berufung eingelegt.
- Das AAA-wertet weit über 100 Geschäftsberichte aus und verschickt Abstimmungsempfehlungen an seine Mitglieder.