Achtung: Unbedingt teilnehmen oder Vollmacht erteilen!
Die Anleger der Energiefonds US Öl und Gas NSV 1, 2, 4 und 5 GmbH & Co. KG wurden mit Schreiben vom 8. September 2015 zur Versammlung geladen.
Die Gesellschafter der vom Initiator Energy Capital Invest Verwaltungsgesellschaft mbH initiierten Fonds US Öl und Gas NSV 1 GmbH & Co. KG, US Öl und Gas NSV 2 GmbH & Co. KG, US Öl und Gas NSV 4 GmbH & Co. KG sowie US Öl und Gas NSV 5 GmbH & Co. KG wurden für den 8. Oktober 2015 zur Versammlung eingeladen.
Die in den Jahren 2013 und 2014 emittierten Fonds sind so strukturiert, dass die Anleger ihr Kapital in Form von Namensschuldverschreibungen an der GmbH & Co. KG investieren. Diese wiederum zeichnet Namensschuldverschreibungen der Deutschen Öl & Gas AG, die das Kapital in Form von Gesellschafterdarlehen an seine Tochterfirmen in den USA weiterleitet. Am Ende sollen diese das Kapital nach Abzug aller Kosten in die Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas investieren. Ein kompliziertes Konstrukt!
Auf den Versammlungen sollen die Anleger über einen entscheidenen Punkt abstimmen. Gemäß § 18 Nr. 4 der Bedingungen der Namensschuldverschreibung übt die Treuhänderin das Stimmrecht für den Gesellschafter aus, sollte dieser nicht selbst abstimmen oder einen Bevollmächtigten benennen. Die Abstimmung nimmt die Treuhänderin gemäß dieser Vereinbarung nach freiem Ermessen vor!
Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. rät daher allen Anlegern ihr Stimmrecht selbst wahrzunehmen oder eine Vollmacht auszustellen, so dass in ihrem Interesse abgestimmt werden kann. Der Aktionsbund wird durch einen Anwalt der Partnerkanzlei Schirp Neusel & Partner auf den Versammlungen anwesend sein und seine Mitglieder kostenfrei vertreten!
Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. wird sich in den kommenden Wochen intensiv mit den Fonds der Energy Capital Invest (ECI) befassen. Werden auch Sie Mitglied im AAA um von diesen Ergebnissen profitieren zu können!
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